Die Niedersächsische Landesregierung stellt angesichts der gestiegenen Bewerberzahlen für einen Studienplatz zum beginnenden Wintersemester zusätzlich sechs Millionen Euro für die Studentenwerke in Niedersachsen bereit. Diese werden hälftig auf die Jahre 2012 und 2013 aufgeteilt und den fünf niedersächsischen Studentenwerken bedarfsorientiert – entsprechend den tatsächlich zusätzlich eingeschriebenen Studierenden – pauschal zugewiesen.
Die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Professor Dr. Johanna Wanka hat das Kabinett darüber in dessen heutiger Sitzung informiert. Sie betonte, dass die Betreuung der zusätzlichen Studierenden mit der dargestellten Regelung auf hohem Niveau gesichert sei:
„Wir haben uns gut auf den „Ansturm“ von Studierenden vorbereitet. Auch die Studentenwerke haben ihr Serviceangebot deutlich ausgeweitet. Studierende erhalten in Niedersachsen die beste Betreuung – im Hörsaal wie in der Mensa!“
Birgit Bornemann, Geschäftsführerin des Studentenwerkes Osnabrück und Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke in Niedersachsen, zeigte sich über die zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Land erfreut:
„Der veränderte Lehrbetrieb an den Hochschulen stellt auch die Studentenwerke vor große Herausforderungen. Längere Öffnungszeiten und mehr Servicepersonal ziehen Kosten nach sich, die wir allein nur schwer kompensieren könnten. Die vom Land zusätzlich bereitgestellten Millionen kommen da genau richtig. Sie werden von den Studentenwerken je nach Situation vor Ort für zusätzliche Angebote und Leistungen für die Studierenden verwendet.“
Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt die Studentenwerke in ihren Bemühungen um die soziale Infrastruktur für die Studierenden nachhaltig: Die Studentenwerke in Niedersachsen erhalten eine 2009 um eine halbe Millionen Euro erhöhte jährliche Finanzhilfe von aktuell 14,5 Millionen Euro. In dieser Höhe ist die Finanzhilfe des Landes durch Vereinbarung mit den Studentenwerken bis einschließlich 2012 garantiert. Dadurch haben die niedersächsischen Studentenwerke im Gegensatz zur Entwicklung in anderen Ländern Planungssicherheit erhalten.
Die Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb der Studentenwerke liegen nach dem aktuellen vom Deutschen Studentenwerk herausgegebenen Zahlenspiegel 2010/2011 in Niedersachsen mit 13,62 Prozent erheblich über dem Durchschnitt aller Länder in Höhe von 10,3 Prozent. Darüber hinaus ist den Studentenwerken aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung aus dem Jahr 2008 das Eigentum an den von ihnen genutzten Grundstücken im Gegenwert von rund 20 Millionen Euro unentgeltlich übertragen worden. Daraus resultiert eine Ersparnis der zuvor an das Land zu zahlenden Erbpachtzinsen in Höhe von circa 300.000 Euro jährlich, die die Studentenwerke nunmehr zusätzlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einsetzen können.
Dadurch sind die Studentenwerke zusätzlich zu den derzeit niedrigen Zinsen in die Lage versetzt worden, Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen zu können.
Bereits im Jahr 2009 hatte die Landesregierung den Studentenwerken mit Blick auf den doppelten Abiturjahrgang insgesamt 4,2 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen aus Mitteln des Konjunkturpakets II bewilligt.
Bei den Wohnheimplätzen hat Niedersachsen eine Unterbringungsquote erreicht, die mit 13,05 Prozent deutlich über derjenigen sowohl in den alten Bundesländern inklusive Berlin (11,34 Prozent) als auch über der bundesweiten Unterbringungsquote (11,64 Prozent) liegt. Knapp 12 Prozent der Studierenden (in Niedersachsen 13 Prozent) haben laut der statistischen Übersicht „Wohnraum für Studierende“ des Deutschen Studentenwerks vom September 2010 einen Platz in einem Wohnheim.
„Wir machen den Studentenwerken bei der Verwendung der Gelder für ihre Aufgaben keine Vorgaben. Das würde nicht zum Charakter ihrer Selbstverwaltung passen. Schließlich wissen die Verantwortlichen vor Ort am besten, wo die Gelder benötigt werden“, betonte Wissenschaftsministerin Professor Dr. Johanna Wanka.
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