Spontan-Impfungen für Polizisten: Gewerkschaft fordert klare Regelungen

Restbestände der Impfzentren, die kurzfristig verimpft werden müssen, können laut Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums an besonders gefährdete Polizeibeschäftigte verabreicht werden. Doch der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen ist dies zu vage.

Ist der Impfstoff erst einmal angerührt, muss er auch zeitnah verimpft werden. Symbolbild
Ist der Impfstoff erst einmal angerührt, muss er auch zeitnah verimpft werden. Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Hannover. Angesichts der weiterhin angespannten Lage und der Verlängerung des "Lockdowns" bis vorerst zum 14. Februar fordert die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP), dass zentrale Fragen zum Infektionsschutz der Polizei umfassend geklärt werden. Neben Möglichkeiten zum "Homeoffice" für Verwaltungsaufgaben betrifft dies auch mögliche Spontan-Impfungen gegen COVID-19 mit Resten aus den Impfzentren. Das teilt die GdP in einer Pressemitteilung mit.


Restbestände der Impfzentren, die kurzfristig verimpft werden müssen, können laut Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums unter bestimmten Umständen an besonders gefährdete Polizeibeschäftigte verabreicht werden. Die GdP fordert die zeitnahe Klärung der damit verbundenen organisatorischen Fragen. Insbesondere ist zwingend vorher zu regeln, wie die notwendige Folgeimpfung gewährleistet werden kann.

Vermehrt Aggressionen gegen die Polizei befürchtet


„Langsam macht sich eine Pandemiemüdigkeit breit. Ein Großteil der Bevölkerung unterstützt zwar die weiterhin notwendigen Maßnahmen. Dennoch befürchten wir, dass es zunehmend zu Nachlässigkeiten und auch Aggressionen kommt. Darum müssen alle Möglichkeiten zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen schnell und umfassend geklärt werden“, fordert Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP. Er erklärt weiter: „Die Polizei ist es, die vorrangig die Einhaltung der Auflagen überprüfen muss und dabei in unmittelbaren Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern tritt, darunter auch Unvernünftige oder Uneinsichtige.“

Die Bestände der Polizei mit FFP2-Masken werden gerade in hoher Stückzahl aufgestockt, derzeit stehen nach Aussage des Landespolizeipräsidiums aber ausreichend FFP2-Masken zur Verfügung. Klar muss sein, dass die FFP2-Masken vom Land Niedersachsen angeschafft werden müssen, eine Privatbestellung kann nicht erfolgen. Darüber hinaus fordert die GdP weiterhin mehr Möglichkeiten für "Homeoffice" oder andere Optionen, wie zum Beispiel Bereitschaft von zu Hause aus. „Auch alle Beschäftigten, die Verwaltungs- und andere operative Aufgaben übernehmen, gewährleisten die Innere Sicherheit. Hier müssen bürokratische und infrastrukturelle Hürden schnellstmöglich aus dem Weg geräumt werden“, so Schilff. „Neben der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit geht es vordringlich natürlich auch um die Gesundheit der Beschäftigten und deren Familien." Das gelte auch weiterhin für die GdP-Forderung, dass eine Infektion mit dem Corona-Virus als Dienstunfall anerkannt wird.


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