Staatsanwaltschaft Hannover wird Zentralstelle zur Terrorismusverfolgung


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„Die Staatsanwaltschaft Hannover erhält eine neue Schwerpunktzuständigkeit und wird Zentralstelle zur Terrorismusverfolgung in Niedersachsen.“ Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover mitgeteilt.

„Indem wir die landesweite Zuständigkeit bei einer Staatsanwaltschaft konzentrieren, soll erreicht werden, dass in den entsprechenden Strafsachen Staatsanwälte mit besonderer Sachkunde und mit genügend Erfahrung zur Verfügung stehen. Denn meist geht es um schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen auch im Bereich der internationalen Rechtshilfe“, sagte Busemann.

Grundsätzlich übe zwar der Generalbundesanwalt bei Staatsschutzstrafsachen das Amt der Staatsanwaltschaft aus. Dies sei aber verknüpft mit einer besonderen Bedeutung des jeweiligen Sachverhalts, so dass Verfahren auch an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben würden. Zudem gehörten die meisten Delikte aus dem Bereich des Waffenrechts und Kriegswaffenkontrollgesetzes nicht zur Primärzuständigkeit des Generalbundesanwalts. „Sie können aber häufig in Zusammenhang zum Beispiel mit geplanten terroristischen Gewaltdelikten stehen und Ermittlungen im Personenumfeld terroristischer Strukturen erfordern“, machte Busemann deutlich. Hinzu kämen neue Strafnormen durch das „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ das seit 4. August 2009 in Kraft ist. Damit gebe es neue Strafbarkeiten im Bereich der Vorbereitungshandlungen zu schweren politisch motivierten Gewalttaten. Insbesondere gehe es um Einzeltäter und Unterstützer des Terrorismus, denen die Zugehörigkeit zu einer Organisation nicht nachgewiesen werden kann.

Die örtliche Nähe der Staatsanwaltschaft Hannover zum Niedersächsischen Landeskriminalamt ermögliche und fördere eine regelmäßige und bei Bedarf auch tägliche Lagebesprechung in gemeinsamen Ermittlungsgruppen. Dabei könnten Erkenntnisse ausgetauscht und Ermittlungsmaßnahmen abgestimmt werden. Auch regelmäßige gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen seien möglich. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt sei ebenfalls sicher gestellt. In der Zentralstelle soll ein derzeit noch an den Generalbundesanwalt abgeordneter Staatsanwalt aus Hannover als Dezernent tätig werden, was die notwendige Netzwerkarbeit erleichtern wird.

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