Unerwünschter Gast - Diese Gans wird intensiv bejagt

Grund dafür ist unter anderem der Schutz heimischer Vögel.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Region. Die EU hat im Jahr 2014 eine Richtlinie über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten beschlossen. Darunter fällt auch die sogenannte Nilgans, die wie der Name schon verrät aus Afrika stammt. Bundesweit wird die Nilgans bekämpft. So auch in Niedersachsen. Warum das so ist, darüber berichtete die Pressesprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Alexandra Schönfeld, auf eine Nachfrage von regionalHeute.de.



Nilgänse verhielten sich laut der Sprecherin während der Nist- und Aufzugphase ihrer Jungen sehr aggressiv gegenüber anderen Arten, ließen diese nicht in der Nähe brüten oder Junge aufziehen. Für die Nilgans bedeutet dies eine intensive Bejagung, auch in Vogelschutzgebieten. Die Nilgans hat eine unter Wahrung des Elterntierschutzes und Berücksichtigung des Ruhebedürfnisses anderer Zugvogelarten eine lange Jagdzeit von 16. Juli bis 15. Januar.

Bejagen und zurückdrängen


Zu den invasiven Arten gehören all jene, die seitens der EU in der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gelistet sind, so Schönfeld. Grundlage dafür sei eine EU-Verordnung, die den Umgang mit diesen Arten direkt regelt. Gewisse weitere „Leitplanken“ im Umgang mit diesen Arten seien zuständigkeitshalber vom Bundesgesetzgeber formuliert worden. Dieses sei von den Bundesländern entsprechend umzusetzen.

Ziel der jagdrechtlichen Regelungen und damit der Jagdausübung sei es unter andrem, ein den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten. Dazu gehöre auch, die Arten, die sich negativ auf die heimischen Arten auswirken, intensiver zu bejagen und sie zurückzudrängen.


Artenschutz durch Bekämpfung


Invasive Arten in einem frühen Verbreitungsstadium sollen im Sinne der Verordnung vollständig bekämpft werden. Ein Beispiel: Schon bei Sichtung einer einzelnen Schwarzkopfruderente wird aktiv gehandelt. Diese Art verpaart sich mit der heimischen, äußerst seltenen Weißkopfruderente. Diese wird also mit der Bekämpfung geschützt.

Dies sei bei Arten, die schon weiter verbreitet sind, wie die Nilgans, jedoch schwierig. In solchen Fällen müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, so die Sprecherin. Ist eine flächendeckende Bekämpfung nicht mehr möglich, sehe die Verordnung sogenannte Managementmaßnahmen vor. Diese sollen, falls nötig, lokal umgesetzt werden, um größeren Schaden von Natur und Umwelt abzuwenden – etwa wenn die Schutzziele in Schutzgebieten durch invasive Arten gefährdet werden. Je nach möglichem Schadensausmaß können diese unterschiedlich gestaltet sein, erklärt sie weiter.


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