Verdächtiger im Fall Maddie: Dieses Detail könnte ihn entlasten

Gegen Christian B. wird derzeit in einigen weiteren Fällen ermittelt. In einem könnte es jetzt eine Wende geben.

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Auch hinter den Mauern der JVA Wolfenbüttel saß Maddys mutmaßlicher Mörder bereits ein. Archivbild.
Auch hinter den Mauern der JVA Wolfenbüttel saß Maddys mutmaßlicher Mörder bereits ein. Archivbild. | Foto: Marvin König

Braunschweig. Seit 2007 wird Madeleine "Maddie" McCann vermisst. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verdächtigt den derzeit wegen Vergewaltigung in der JVA Oldenburg einsitzenden Christian B. das damals dreijährige Mädchen in Portugal entführt und ermordet zu haben. Doch gegen den Mann laufen noch drei weitere Ermittlungsverfahren. In einem könnte es jetzt eine Wende zugunsten des Verdächtigen geben. Das berichtet zumindest Bild-Online.



Neben dem Fall Maddie ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig in drei weiteren Fällen gegen Christian B., die sich alle in Portugal ereignet haben. Dabei geht es um die Vergewaltigung einer jungen irischen Frau, den sexuellen Missbrauch eines deutschen Urlaubermädchens und einen möglichen sexuellen Missbrauch im Zusammenhang mit einem Kinderfest. Vor einem Monat hatte Erster Staatsanwalt Christian Wolters angekündigt, dass es Anfang Juni Neuigkeiten in den weiteren gegen Christian B. geführten Verfahren geben werde. Doch das, was nun die Bild öffentlich macht, dürfte er damit wohl nicht gemeint haben.

Fehlende Narbe könnte wichtig werden


Demnach würden neue Erkenntnisse Christian B. in Sachen der Vergewaltigung einer Irin im Jahr 2004 entlasten. Das Opfer soll seine Aussage präzisiert und betont haben, dass der Täter am rechten Oberschenkel eine kreuzförmige Narbe oder Mal gehabt habe, was laut Bild auf Christian B. nicht zutreffe. Dies sei besonders pikant, da die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, dass die Vergewaltigung der Irin von derselben Person verübt wurde, wie die Vergewaltigung einer damals 72-Jährigen im Jahr 2005, für die Christian B. vom Landgericht Braunschweig Ende 2019 zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde.


Die Berichte der Bild werden von der Staatsanwaltschaft Braunschweig weder bestätigt noch dementiert. "Zu derartigen Details der Ermittlungen äußern wir uns nicht", teilt Christian Wolters auf Anfrage von regionalHeute.de mit. Auch die Fragen, ob Christian B. einer erkennungsdienstlichen Behandlung bezüglich der Narbe oder des Muttermals unterzogen wurde und ob eine Entlastung im Fall der vergewaltigten Irin Auswirkungen auf die Bewertung des Falls der 72-Jährigen hätte, bleiben unbeantwortet. Auf die für Anfang Juni angekündigten Neuigkeiten heißt es derweil weiter warten. "Wir werden uns zu gegebener Zeit zum weiteren Gang der Ermittlungen äußern. Dies wird allerdings noch mindestens 14 Tage dauern", so Wolters.


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