Verfassungswidrig: Beiträge zur Pflegeversicherung müssen überarbeitet werden

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet eine Neuregelung zu treffen.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Karlsruhe. Die Nichtberücksichtigung der Kinderzahl bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung ist verfassungswidrig. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen, teilte das Bundesverfassungsgericht am heutigen Mittwoch mit. Eltern mit mehreren Kindern müssen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig nun bessergestellt werden als kleinere Familien und Kinderlose.



Demnach ist es mit dem Grundgesetz unvereinbar, als beitragspflichtige Eltern in der Pflegeversicherung unabhängig von der Kinderzahl mit gleichen Beiträgen belastet zu werden. Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung würden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern in spezifischer Weise benachteiligt, hieß es zur Begründung. Der anwachsende Erziehungsmehraufwand finde im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung. Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, so die Karlsruher Richter.

Weitere Beschwerden wurden zurückgewiesen


Weitergehende Verfassungsbeschwerden, die auch die Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen, wurden unterdessen zurückgewiesen (Beschluss vom 07. April 2022, 1 BvL 3/18, 1 BvR 2824/17, 1 BvR 2257/16, 1 BvR 717/16).

Reaktionen auf das Urteil aus Karlsruhe


Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, laut dem Eltern mit mehreren Kindern bei der gesetzlichen Pflegeversicherung bessergestellt werden müssen als kleinere Familien und Kinderlose. "Familien mit mehreren Kindern leisten einen wichtigen Beitrag dafür, dass unsere soziale Sicherung auch in 20, 30 und 40 Jahren noch funktioniert", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Spahn forderte: "Die Ampel sollte schnellstens ein entsprechendes Gesetz vorlegen."

Auch der Paritätische Gesamtverband begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Das aktuelle, begrüßenswerte Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht eine Entlastung kinderreicher Familien bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung einfordert, ist vor dem Hintergrund des Urteils von 2001 nur logisch und war daher erwartbar", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider dem RND. "Damals hatte das höchste Gericht grundsätzlich die Berücksichtigung von Kindern bei der Beitragsbemessung zur Pflegeversicherung angemahnt."


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