Verkürzte Abolaufzeit im Nahverkehr: Außerdem dürfen E-Roller jetzt mitgenommen werden

Es gibt für die E-Roller jedoch einige Sicherheitsregeln, die beachtet werden müssen.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Zwei gute Nachrichten für alle Fahrgäste im Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB): Ab 1. Juni wird die Mindestlaufzeit eines Abonnements von zwölf auf drei Monate gesenkt. Außerdem dürfen E-Roller in allen Fahrzeugen innerhalb des VRB mitgenommen werden.

Die Corona-Situation hat für viele Menschen den Alltag auf den Kopf gestellt. Oftmals entscheidet es sich kurzfristig, wann und wie oft man zur Arbeit fährt, Besuche oder Freizeitaktivitäten möglich sind. Deshalb habe die Gesellschafter-Versammlung des Verkehrsverbundes beschlossen, das VRB-Abo jetzt flexibler anzubieten, wie es in einer Pressemitteilung des Verkehrsverbundes heißt.

Ab 1. Juni gilt für jedes neu abgeschlossene VRB-Abo die verkürzte Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach kann es ohne Zusatzkosten monatlich beendet werden. Die verkürzte Mindestlaufzeit gilt für alle neu abgeschlossenen VRB-Abos (Plus-Abo, 9 Uhr-Abo, Senioren-Abo, U21-Abo, Job-Abo) innerhalb des Aktionszeitraumes vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2022.

E-Roller im Trend - VRB reagiert


Weil es in der Region immer mehr E-Roller gibt, reagiert der Verbund darauf. „E-Roller dürfen jetzt generell mitgenommen werden“, erklärt Geschäftsführer Ralf Sygusch. „Die kleinen Flitzer werden gerade in den Städten immer beliebter, wenn es um kurze Wege, die sogenannte letzte Meile zum Arbeitsplatz, zum Arzt oder zur Haustür geht. Wir fördern mit der Mitnahme die Mobilitätsketten, sodass die ÖPNV-Nutzung immer einfacher und komfortabler wird.“

Das muss für E-Roller beachtet werden


Dabei gilt, dass die Geräte die Sicherheit und Ordnung des Verkehrsbetriebs nicht gefährden dürfen. Batterien und Akkus müssen montiert bleiben und können während der Fahrt nicht aufgeladen oder anderweitig (zum Beispiel als Powerbank) genutzt werden. Sind E-Roller zusammengeklappt, ist die Mitnahme kostenfrei. Für nicht zusammenklappbare bzw. zusammengeklappte E-Roller brauchen Fahrgäste zusätzlich die Fahrradtageskarte (2,50 Euro).

Gleiches gilt für Fahrräder und E-Bikes: Räder, die zusammengeklappt transportiert werden, sind kostenfrei, ansonsten müssen Fahrgäste eine Fahrradtageskarte für 2,50 Euro erwerben. Alle Informationen zu den Neuerungen sind in den VRB Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen nachzulesen, auf der Homepage unter www.vrb-online.de.


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