Die Landesregierung hat sich in ihrer gestrigen Kabinettssitzung
dafür ausgesprochen, die Zugriffsfrist auf Beantragung einer Entschuldungshilfe
über den 31. Oktober 2011 hinaus zu verlängern.
Das
Ministerium für Inneres und Sport wurde beauftragt, mit den Kommunalen
Spitzenverbänden eine entsprechende Änderung des Zukunftsvertrages
vorzubereiten. Dabei soll die Zugriffsfrist bis zum 31. März 2013 verlängert
werden.
Im Dezember 2009 hat die Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
den Zukunftsvertrag geschlossen.
Ein Kernpunkt des Vertrages ist der Entschuldungsfonds, in dem ab 2012
pro Jahr 70 Millionen Euro zur Hälfte vom Land und den Kommunen eingezahlt
werden.
Mit diesem Sondervermögen sollen Kommunen mit besonderen
strukturellen Problemen unterstützt werden. Diese Kommunen
werden nach Abschluss eines Vertrages mit dem Land von ihrer finanziellen
Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite
in Höhe von bis zu 75 Prozent freigestellt. Mit dieser Hilfe und weiteren
vertraglich vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen soll die finanzielle
Leistungsfähigkeit verbessert und nach Möglichkeit wieder hergestellt
werden. Aktuell sind bereits Verträge, die oft auch kommunale Fusionen
einschließen, in Höhe von rund 250 Millionen Euro abgeschlossen worden
oder stehen kurz vor Vertragsabschluss.
Nach einer Unterzeichnung des geänderten Zukunftsvertrages durch
die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände stünde den
neuen kommunalen Räten ausreichend Zeit zur Verfügung, um die Möglichkeiten
des Zukunftsvertrages auch für ihre Gebietskörperschaft eingehend
zu prüfen.
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