Zunahme von Fake-Shops: So werden Verbraucher beim Fahrradkauf abgezockt

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, woran sich Fake-Shops erkennen lassen und was Betroffene tun können, wenn sie auf unseriöse Anbieter hereingefallen sind.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Die Sonne scheint und die Temperaturen steigen, die Fahrradsaison kann beginnen. Wer sich in diesem Jahr ein neues Fahrrad zulegen möchte, stößt im Internet nicht immer auf seriöse Anbieter. Zahlreiche gut gemachte Fake-Shops locken mit niedrigen Preisen und andernorts vergriffenen Fahrrädern und E-Bikes. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, woran sich Fake-Shops erkennen lassen und was Betroffene tun können, wenn sie auf unseriöse Anbieter hereingefallen sind.


Mit der Nachfrage nach E-Bikes und Fahrrädern steige auch die Anzahl der Betrugsversuche im Internet: Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung berichtet, werden aktuell vermehrt Fake-Shops für Fahrräder, E-Bikes, Fahrradanhänger und -zubehör gemeldet. „Sie sehen professionell aus und sind auf den ersten Blick nicht als gefälschte Shops zu erkennen“, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Ist der Preis sehr günstig oder bietet der Shop Produkte an, die beim Hersteller oder Direktvermarkter nicht mehr lieferbar sind, ist jedoch Vorsicht geboten.“ Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch dann vom Kauf absehen, wenn die Adresse im Impressum in keiner Online-Karte angezeigt werde, ein Eintrag im Handelsregister fehle oder als einzige Zahlungsmethode die Vorabüberweisung möglich sei. Fake-Shops verwenden teilweise Gütesiegel geprüfter Online-Shops wie Safer Shopping, Trusted Shops oder EHI. Die Siegel seien nur echt, wenn die Verlinkung auf die jeweilige Zertifizierungsseite hinterlegt sei. Lasse sich das Siegel hingegen nicht anklicken, handele es sich um eine Fälschung.

Was tun im Schadensfall?


Viele Fake-Shops seien kaum als solche zu entlarven. Manchmal stelle sich erst heraus, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt, wenn die Ware nicht geliefert wird oder das Produkt nicht der Bestellung entspricht. „Wer auf einen Fake-Shop hereingefallen ist, sollte einen Screenshot des Shops machen, den E-Mail-Verkehr sichern und damit zur Polizei gehen“, rät Körber. Auch die Bank oder der Zahlungsdienstleister sollten informiert werden. So bestehe manchmal die Chance, das bezahlte Geld zurückzuerhalten.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Beispiele unseriöser Fahrrad- und E-Bike-Anbieter zusammengestellt. Bei Fragen helfe die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da


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