Zoff im Job: Juristische Hilfe für Wolfsburger Beschäftigte


In den meisten Streitfällen geht es um Löhne und Gehälter, die zu spät oder gar nicht gezahlt wurden. Symbolfoto: pixabay
In den meisten Streitfällen geht es um Löhne und Gehälter, die zu spät oder gar nicht gezahlt wurden. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Wolfsburg. Hilfe beim Zoff im Job: Egal, ob im Gastgewerbe, in der Ernährungsindustrie oder im Lebensmittelhandwerk – wenn es in Wolfsburg zwischen dem Chef und den Beschäftigten knistert oder sogar kracht, dann ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ihre Rechtsexperten auf den Plan. Insgesamt 320 Mal waren die juristischen Berater der NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz im vergangenen Jahr in der Region im Einsatz. Das berichtet die NGG.


In 209 Fällen ging es hierbei um Löhne und Gehälter, die zu spät oder gar nicht gezahlt wurden. Auch unerlaubte Kündigungen und fehlendes Weihnachts- oder Urlaubsgeld waren nach Gewerkschaftsangaben häufig ein Thema. Für die Betroffenen erstritten die Juristen Gelder in Höhe von insgesamt 1,34 Millionen Euro.

„Geprellte Löhne und Tricksereien bei der Arbeitszeit sind keine Seltenheit“


„Die Zahlen zeigen, dass sich längst nicht alle Arbeitgeber an Recht und Gesetz halten“, sagt Katja Derer. Die Geschäftsführerin der NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz geht zudem von einer hohen Dunkelziffer aus. „Besonders in kleineren Betrieben trauen sich viele Beschäftigte nicht, gegen den Chef vorzugehen – oft aus Angst um den eigenen Arbeitsplatz.“ Nach Angaben der NGG sind geprellte Löhne und Tricksereien bei der Arbeitszeit gerade in Hotels, Restaurants und Bäckereien „alles andere als eine Seltenheit“.

Derer appelliert an die Beschäftigten, sich bei Missständen professionellen Rat zu holen. „Die Rechtsexperten sorgen dafür, dass Arbeitnehmer zu ihrem Recht kommen und schwarze Schafe unter den Chefs die Rote Karte sehen – auch vor Gericht.“ Die Palette reiche von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnisverweigerung. Dabei kümmerten sich die Gewerkschaftsjuristen auch ums Sozialrecht. Die Anfechtung fehlerhafter ALG-II-Bescheide sei ebenso ein Thema wie das Eintreiben von nicht gezahltem Krankengeld, so die NGG. Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung hat, wer Mitglied einer DGB-Gewerkschaft ist.


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