Zukunft des B58: Ist ein Neubau sinnvoll?

von Julia Seidel


Das B58 wie man es kennt. Doch das könnte sich bald ändern. Foto: Alexander Dontscheff
Das B58 wie man es kennt. Doch das könnte sich bald ändern. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Nachdem im Jahr 2018 bereits eine Sanierung des Jugendzentrums im Bültenweg 58 in Braunschweig beschlossen wurde, wurden im heutigen Bauausschuss verschiedene Möglichkeiten dargestellt, wie diese ablaufen könnte. Auch die Möglichkeit eines Neubaus wurde wieder in den Blick genommen.


In der Machbarkeitsstudie, für die dasBraunschweiger Architekturbüro Varnhorn + Stindt Architekten im Juli 2019 beauftragt wurde, wurden verschiedene Möglichkeiten für eine Sanierung des Jugendzentrums in Betracht gezogen. So stehen der Umbau des Bestandsgebäudes, der Neubau auf dem Gelände, sowie der Neubau auf einem alternativen Grundstück zur Diskussion.

Das Jugendzentrum, das auf dem Gelände einer ehemaligen Konservenfabrik untergebracht ist, richtet sich mit seinen Angeboten an Kinder und Jugendliche gleichermaßen. So zählen unter anderem Schulkindbetreuung, die offene Kinder- und Jugendarbeit über musikalische Breitenförderung sowie die Bereitstellung von Probenräumen und die Nutzung eines eigenen, professionellen Tonstudios zu den Angeboten des B58. Darüber hinaus sei das Zentrum schon in der Vergangenheit eine beliebte Anlaufstelle für Bands gewesen, die hier ihre Konzerte abhalten konnten. Probleme gäbe es hier vor allem in Sachen Schallschutz. Nicht nur wegen der lauten Musikfühlen sich viele Anwohner gestört, auchdieGäste, die vor der Tür rauchen und sich unterhaltenseien Grund für einen erheblichen Lärmpegel. Darüber hinaus wurde das Gebäude auch auf Brandschutz und Barrierefreiheit untersucht.

Möglichkeit 1: Der Umbau


Bei dem Umbau des Bestandsgebäudes soll das Haus komplett kernsaniert und umstrukturiert werden. Außerdem soll ein Anbau die Barrierefreiheit und den Brandschutz sicherstellen. Auch die Räumlichkeiten im Inneren des Gebäudes müssten neu angeordnet werde, um so den Schallschutz zu verbessern. So würden "Laute Räume", wie die Probenräume in die Mitte des Hauses verlegt. "Leise Angebote" sollen als zusätzlicher Lärmschutz in die außenliegenden Räume verlegt werden. Um den Lärmpegel so gut es geht einzudämmen, sollten die Fassaden, die zur Nachbarschaft zeigen zusätzlich geschlossen werden.

Während der Umbauphase könne das Jugendzentrum nur partiell und mit großen Einschränkungen weiterbetrieben werden. Dieser Weiterbetrieb sei jedoch zwingend notwendig, um Kinder und Jugendliche auch weiterhin an das B58 zu binden und nicht in Vergessenheit zu geraten. Für die Betreiber sei der Erhalt des Altgebäudes wünschenswert, denn das seit Jahrzehnten an dieser Stelle bestehende Zentrum habe sich bereits etabliert.

Möglichkeit 2: Der Neubau


Der Neubau des Jugendzentrums auf dem Gelände könnte in zwei Abschnitten erfolgen. Während der eine Teil abgerissen wird, könnte der Betrieb in dem anderen fortgesetzt werden. Erst nach dem Umzug in den Neubau würde der alte Teil abgerissen werden. Auch bei dem Neubau würde das Raumkonzept so aufgeteilt werden, dass die Lärmbelästigung für die Anwohner möglichst gering gehalten wird. Darüber hinaus seien keinerlei rechte Winkel in dem neuen Gebäude geplant, was einerseits aus städtebaulichen Gründen notwendig ist, andererseits eine bessere Lärmverteilung ermöglicht und somit wiederum dem Schallschutzkonzept entgegenkommt.

Die Identifikation mit dem Zentrum gehe nicht während der Bauphase verloren. Die Akzeptanz der Bevölkerung bleibe durch die Lage weitestgehend bestehen.

Möglichkeit 3: Der Neubau auf einem anderen Grundstück


Die Vorteile eines Neubaus auf einem anderen Grundstück entsprechen zunächst denen des Neubaus auf dem jetzigen Grundstück. Auch hier könne der Betrieb während der Bauphase in den alten Räumlichkeiten weitergeführt werden. Darüber hinaus könnte das bisherige Grundstück des B58 einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ob und wie stark sich eine neue Lage auf den Zulauf auswirken würde, müsse noch geklärt werden.

Welche der drei Maßnahmen letztendlich umgesetzt werde, darüber wird in den nächsten Ausschüssen beraten.

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