#ZusammensindwirWolfsburg: Weilmann ruft zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft auf

"Mit der Botschaft ‚Zusammen sind wir Wolfsburg‘ haben wir uns im vergangenen Jahr und in den letzten Monaten gegenseitig unterstützt und gemeinsam viel erreicht. Unsere Solidarität ist aber weiterhin gefragt“, betont Oberbürgermeister Dennis Weilmann.

WMG und Stadt Wolfsburg appellieren gemeinsam mit Vertretern der Wolfsburger Wirtschaft an die Unterstützung der lokalen Wirtschaft zur Weihnachtszeit.
WMG und Stadt Wolfsburg appellieren gemeinsam mit Vertretern der Wolfsburger Wirtschaft an die Unterstützung der lokalen Wirtschaft zur Weihnachtszeit. | Foto: WMG Wolfsburg

Wolfsburg. Nach wie vor stellen die Corona-Pandemie und ihre Folgen die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen: Unter dem Leitgedanken "Zusammen sind wir Wolfsburg“ appelliert Oberbürgermeister Dennis Weilmann gemeinsam mit der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG), dem DEHOGA Kreisverband Wolfsburg-Helmstedt sowie dem CMT Wolfsburg e. V. an die Bürger, die Angebote in Handel und Gastronomie vor Weihnachten und zwischen den Feiertagen zu unterstützen, wie aus einer Pressemitteilung der WMG hervorgeht.



"Mit der Botschaft ‚Zusammen sind wir Wolfsburg‘ haben wir uns im vergangenen Jahr und in den letzten Monaten gegenseitig unterstützt und gemeinsam viel erreicht. Unsere Solidarität ist aber weiterhin gefragt“, betont Oberbürgermeister Dennis Weilmann. "Die jetzige Situation fordert von unseren Händlern, Gastronomen und Hoteliers eine weitere Kraftanstrengung. Vor dem Weihnachtsfest und zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr öffnen Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants und Hotels unter Beachtung der geltenden Regelungen. Nutzen Sie diese Angebote und unterstützen Sie damit die lokale Wirtschaft!“

Auf Grundlage der niedersächsischen Corona-Landesverordnung gilt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar in ganz Niedersachsen die Warnstufe 3. Das Oberlandesgericht Lüneburg hat gestern die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt (regionalHeute.de berichtete). Daher öffnen Einzelhandelsgeschäfte bereits ab heute ohne weitere Zutrittsregelungen und unter der Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen. Gastronomische Betriebe sowie Beherbergungsstätten öffnen unter der 2G-Plus-Regel. Sofern die Kapazität auf unter 70 Prozent gesenkt wird, kann in diesen Bereichen die zusätzliche Testpflicht für geimpfte und genesene Personen entfallen.


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