3G-Regel in der Stadtverwaltung Braunschweig ab Mittwoch

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Regelung ausgenommen.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Aufgrund weiter steigender Infektionszahlen ist zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zutritt zu sämtlichen Liegenschaften der Stadtverwaltung Braunschweig ab dem 1. Dezember 2021 grundsätzlich nur noch Besucherinnen und Besuchern gestattet, die geimpft sind, als genesen gelten oder die einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen (3G-Regelung). Ein entsprechender Nachweis ist jeweils vorzulegen. Hierüber informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.


Ein PCR-Test darf hierbei maximal 48 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

In den Eingangsbereichen der städtischen Liegenschaften weisen Schilder auf die Neuregelung hin. Die allgemeinen Hygienemaßnahmen bestehen fort, insbesondere haben die Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske zu tragen.

Keine Schnelltests vor Ort


Vor Ort ist es nicht möglich, einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Diese müssen in einer der zahlreichen Teststellen durchgeführt werden. Alle Informationen über die Teststellen innerhalb des Gebietes der Stadt Braunschweig sind auf der Homepage der Stadt Braunschweig abrufbar.

Für kulturelle Einrichtungen der Stadt Braunschweig gelten gesonderte Regelungen, die im Internet unter www.braunschweig.de einsehbar sind. Für Schulen und Kitas gelten ebenfalls Sonderregelungen.


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