Alles rund um die Kita-Platz-Suche

von Robert Braumann


| Foto: regionalHeute.de



Braunschweig. Die Stadt hat die Kita-Entgelte wieder eingeführt (regionalHeute.de berichtete). Doch bevor gezahlt werden muss, steht für viele Eltern der Weg zur Wunsch-Einrichtung und der gestaltet sich nicht immer störungsfrei. regionalHeute.de bietet einen Überblick zu den zentralen Punkten.

Die Hauptanmeldezeit für eine Aufnahme zu Beginn des Kindergartenjahres (August) sind die Monate September und Oktober des Vorjahres. Grundsätzlich ist zu jedem Zeitpunkt eine unverbindliche Voranmeldung möglich. Die Planungen in den Kindertagesstätten beginnen zu Beginn eines Jahres, da die Zu- beziehungsweise Absagen ab dem 15. März eines jeden Jahres versandt werden. Da die Auslastung in der Stadt Braunschweig recht hoch sind, lohnt sich eine frühe Anmeldung (Gesamtstädtisch gesehen im Kindergartenbereich 95 Prozent und im Krippenbereich 93 Prozent, Stand Dezember 2015).

Gibt es Fristen die Eltern einhalten müssen?


Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Bedarf eines Krippen- oder Kindergartenplatzes spätestens drei Monate vor Betreuungswunsch dem örtlichen Jugendhilfeträger gegenüber schriftlich geltend gemacht werden muss. Die städtischen Kindertagesstätten geben keine mündlichen Zusagen. Zu- und auch Absagen erfolgen in schriftlicher Form.

Was passiert, wenn die Kita vor Ort keine Plätze frei hat?


Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Kindertagesstätte oder die Kindertagesstätte direkt in Wohnnähe. Der Anspruch richtet sich auf den jeweiligen Wohnort, hier also Braunschweig. Kinder im Alter von null bis zwei Jahren haben einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Betreuung ab dem 1. Lebensjahr, Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren einen Anspruch auf eine Betreuung in einer Regelgruppe vormittags (4 Stunden). Der Rechtsanspruch wird von der Stadt Braunschweig erfüllt. Die Stadt Braunschweig empfiehlt eine Voranmeldung bei bis zu vier Wunscheinrichtungen.

An wen können Eltern sich wenden, wenn kein Platz frei ist oder Hilfe benötig wird?


Sollte keine dieser Wunscheinrichtungen einen freien Platz zur Verfügung stellen können, so können Eltern sich an die Stelle Kundenservice, Beratung, Platzvermittlung im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wenden (Telefon 470- 8495 E-Mail  julia.furgber@braunschweig.de). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aktuell freie Plätze im Kita-online-Portal unter www.braunschweig.de einzusehen. Eine weitere Alternative bietet „Das FamS“, das Zentrale Familien-Service-Büro Braunschweig, an (Kontakt: Telefon  0531/120 55 44 0). Dort werden Eltern Tagespflegepersonen vermittelt. Auch die Inanspruchnahme einer Tagespflegeperson deckt den gesetzlichen Anspruch.  Auch die Kita-Leitungen vor Ort stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.  Es wird empfohlen, sich nicht nur auf eine Einrichtung zu fixieren, da es nicht garantiert werden kann, dass dort zum gewünschten Zeitpunkt ein freier Betreuungsplatz zur Verfügung steht.

Wer fällt die Entscheidung, ob ein Kind in einer Kita angenommen wird oder nicht?


Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII. Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 31. 05. 2012 Aufnahmekriterien festgelegt, die für die städtischen Kindertagesstätten verbindlich sind und den freien Trägern zur Beachtung zur Verfügung gestellt wurden. Anhand dieser Aufnahmekriterien – zum Beispiel bestehender Rechtsanspruch, Berufstätigkeit der Eltern, Wechsel von Krippe in Kindergarten, Empfehlung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, alleinstehender Elternteil und Ähnliches -, werden die Plätze bei den städtischen Kindertagesstätten durch die jeweilige Leitung vergeben. Bei freien Trägern können unterschiedlichste Gremien (Kirchenvorstand, Vorstand von Eltern-Initiativen, etc.) bei der Platzvergabe involviert sein.


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