Braunschweig gegen Hannover: Bundespolizei setzt klare Regeln

Die Bundespolizei rechnet beim Aufeinandertreffen der Fangruppen mit Ausschreitungen und strafbaren Handlungen. Daher wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

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Symbolfoto | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für den kommenden Sonntag anlässlich der Spielbegegnung der beiden Zweitligavereine Eintracht Braunschweig und Hannover 96, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenständen.


Wie die Bundespolizei in einer Pressemitteilung am heutigen Montag erklärt, sei bei einem Aufeinandertreffen der Fangruppen mit Ausschreitungen und strafbaren Handlungen zu rechnen. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolge mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, den Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken.

Die Allgemeinverfügung gilt am 14. April 2024 in den Zeiträumen von 8 bis 13:30 Uhr und von 15 bis 20:30 Uhr und umfasst in dieser Zeit alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen (in beiden Fahrtrichtungen) der Deutschen Bahn.


Die Allgemeinverfügung gilt für die Strecken


1730/1750, Hannover Hbf - Braunschweig Hbf
1772/1732, Hannover Hbf - Hildesheim Hbf - Braunschweig Hbf
1956, Wolfsburg Hbf - Braunschweig.


Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich der Verfügung in den oben genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der, anlässlich der Spielbegegnung Eintracht Braunschweig - Hannover 96 eingesetzten, zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe und Haltepunkte. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich IC- und ICE-Verbindungen.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkte aufhalten. Die Einhaltung der Verfügung werde von der Bundespolizei überwacht.


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