Himmelfahrt in Braunschweig: Das ist zu beachten

Nicht nur die Wochenmärkte sind betroffen, sondern auch zwei Parkanlagen in der Löwenstadt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. Am Donnerstag ist Christi Himmelfahrt und dieser Feiertag hat auch Auswirkungen auf so manche Sachen in Braunschweig. Die Müllabfuhr wird zum Beispiel geändert (regionalHeute.de berichtete). Wie die Stadt in entsprechenden Pressemitteilungen bekannt gibt, sind aber auch Wochenmärkte und zwei Parkanlagen in der Löwenstadt betroffen.



Die Wochenmärkte finden am Donnerstag nicht statt. Stattdessen werden sie verschoben. Die städtischen Wochenmärkte Lehndorf und Weststadt werden etwa auf Mittwoch, von 8 bis 13 Uhr, vorverlegt. Die städtischen Wochenmärkte Magnikirchplatz und Stadtpark finden am Mittwoch, von 14 bis 18 Uhr statt. Das auf den Wochenmärkten Lehndorf und Stadtpark gültige absolute Haltverbot gilt auch für die vorgezogenen Märkte. Die städtischen Wochenmärkte Altstadtmarkt und Welfenplatz finden am Mittwoch wie gewohnt statt.

Glasbehältnisse verboten


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Pixabay


Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen sind von 10 bis 24 Uhr im gesamten Bereich des Prinz-Albrecht-Parks (einschließlich Nußberg) sowie des Heidbergparks verboten. Die Stadt Braunschweig hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot gilt nicht für gaststättenrechtlich genutzte Flächen.


Die Erfahrungen vergangener Jahre haben gezeigt, dass die an Himmelfahrtstagen mitgebrachten Glasbehältnisse, also insbesondere Flaschen, häufig nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Viele werden geleert auf den Boden gestellt oder nicht selten mutwillig zerschlagen. Flaschen werden zu Stolperfallen oder können bei körperlichen Auseinandersetzungen als Waffen eingesetzt werden. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadtverwaltung werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Sie können bei Verstößen Glasbehältnisse beschlagnahmen.


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