Identitätsdiebstahl: Hacker bestellt für 1.000 Euro Waren


Symbolfoto: Pixabay/Archiv
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Braunschweig. Über ein gehacktes E-Mail-Konto haben Betrüger Waren im Wert von mehr als 1.000 Euro auf den Namen einer niedersächsischen Verbraucherin bestellt. Identitätsmissbrauch ist zunehmend ein Problem. Mit den gestohlenen Daten werden im Netz unter anderem Nutzerkonten eingerichtet, Verträge abgeschlossen und Waren bestellt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. in Braunschweig informiert in einer Pressemitteilung.


Eine böse Überraschung erlebte eine junge Frau aus Braunschweig. Kriminelle hatten ihren E-Mail-Account gehackt und in ihrem Namen Waren im Wert von über 1.000 Euro bestellt. Diese ließen sie an einen Paketshop liefern. Auf die Versandmails vom Paketdienstleister reagierte die Verbraucherin sofort. Sie informierte den Paketzusteller und den Online-Shop, bei dem Unbekannte die Ware bestellt hatten, über den Datenmissbrauch. Anschließend erstattete sie Anzeige bei der Polizei. Inzwischen hat die junge Frau eine Zahlungsaufforderung vom Inkassobüro erhalten.

Risiken minimieren


Einen hundertprozentigen Schutz gegen die kriminelle Nutzung persönlicher Daten gibt es nicht. Dennoch können Maßnahmen wie etwa sichere und verschiedene Passwörter für unterschiedliche Nutzerkonten oder aktuelle Antivirensoftware das Risiko deutlich verringern. „Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Identitätsmissbrauch gekommen, müssen Betroffene zeitnah und überlegt handeln“, rät Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sämtliche Online-Shops, bei denen Ware gekauft wurde, müssen sofort informiert sowie bisherige Passwörter und Nutzerdaten umgehend geändert werden.

Außerdem ist es wichtig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. „Wer eine Strafanzeige gestellt hat, kann gegenüber dem Anbieter die Forderungen als unwirksam zurückweisen“, so Körber. Kunden müssen Waren, die sie nicht bestellt haben, auch nicht bezahlen. Der Versandhandel muss den Kauf des vermeintlichen Kunden beweisen. „Dennoch müssen Geschädigte auf Inkassoschreiben reagieren und den Datenmissbrauch anzeigen – am besten gleich die Strafanzeige beifügen."


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