Mitarbeiter der Stadt ließ sich bestechen - Fall vor Gericht

Für die Stadt Braunschweig entstand ein Schaden von über 700.000 Euro.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Ende des Monats Mai beginnt vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Stadt Braunschweig. Der Tatvorwurf lautet Untreue und Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall. Er soll von Spielhallenbetreibern Geld bekommen haben, damit diese weniger Steuern bezahlen müssen. Das geht aus einer Pressevorschau des Landgerichtes hervor.



Dem heute 69-jährigen Angeklagten werden acht Fälle der Bestechlichkeit und 140 Fälle der Untreu in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Diese ereigneten sich bereits im Zeitraum von Januar 2012 bis November 2015.

Alleiniger Sachbearbeiter


Der Angeklagte sei als Stadtamtsinspektor als alleiniger Sachbearbeiter für die Vergnügungssteuer der Spielhallenbetreiber zuständig gewesen. Seine Aufgabe war es, die von den Steuerpflichtigen jeden Monat abzuliefernden Auslesestreifen aus den Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit mit der ebenfalls eingereichten Vergnügungssteueranmeldung abzugleichen und das auf den Auslesestreifen angegebene Einspielergebnis in eine Datenbank einzupflegen. Auf diese Grundlage habe das Programm dann die fällige Vergnügungssteuer berechnet.

Der Angeklagte soll mit den Steuerpflichtigen eine Übereinkunft getroffen haben, wonach er die Einspielergebnisse aus den Spielgeräten nicht ordnungsgemäß erfasst und damit die Vergnügungssteuer zu niedrig festgesetzt habe. So habe er zum Beispiel die Vergnügungssteueranmeldung der Steuerpflichtigen nicht mit den Beträgen auf den Auslesestreifen abgeglichen, sodass die falsch erklärten Summen in die Datenbank übernommen worden seien, selbstständig die eingespielten Beträge gekürzt oder gar nicht erfasst oder den Beträgen ein negatives Vorzeichen hinzugefügt.

3,6 Millionen Euro nicht erfasst


Auf diese Weise seien Einspielergebnisse in einer Größenordnung von über 3,6 Millionen Euro nicht erfasst worden, was zu einer Steuerverkürzung von über 700.000 Euro geführt habe. Im Gegenzug hätte der Angeklagte von den Steuerpflichtigen beziehungsweise von für diese handelnden Personen diverse Bargeldbetrage verlangt, welche ihm auch gezahlt worden seien, wodurch er einen Betrag in Höhe von über 70.000 Euro erlangt habe.

Aus einer Antwort der Staatsanwaltschaft Braunschweig aus dem Jahr 2021 geht hervor, dass die Taten des Mannes bereits im November 2015 aufgeflogen seien, worauf er vom Dienst suspendiert wurde. Zum 1. Januar 2016 wurde er pensioniert.

Der Prozessbeginn ist am 28. Mai. Fortsetzungstermine sind für den 3., 17., 20. und 27. Juni sowie 2. Juli angesetzt.


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