Morddrohungen gegen Braunschweiger Politiker?


BIBS-Ratsmitglied Peter Rosenbaum ist sich sicher: Die Rechtsextremen drohten mit Mord. Symbolfoto: Alexander Dontscheff/Archiv
BIBS-Ratsmitglied Peter Rosenbaum ist sich sicher: Die Rechtsextremen drohten mit Mord. Symbolfoto: Alexander Dontscheff/Archiv | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Das Braunschweiger Ratsmitglied Peter Rosenbaum wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. November wohl Opfer eines Angriffes der politisch rechtsextremen Szene. „Wir hängen nicht nur Plakate", stand auf einem Flyer, der an die Haustür des BIBS-Politikers geklebt wurde. Rosenbaum wertet diese Attacke als Morddrohung.


„In der Nacht vom 3. auf den 4. November erfolgte ein bandenmäßiger Angriff auf unser Haus in der Eichtalstraße", schildert Rosenbaumin einem Schreiben an die Polizei, in dem er daher auch Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und massiver Bedrohung stellt. Das Braunschweiger Ratsmitglied hat auch schon eine Vermutung, wer hinter dieser Attacke steckt. Die Beweise habe er online entdeckt. Auf Fotos, die Rosenbaum bei Facebook gefundenhabe, posieren demnach acht Mitglieder aus dem rechtsextremen Spektrum – mit Fäusten geballt vor demWohnhaus des BIBS-Politikers. „Aufgrund unseres Familiennamens betrachten wir diese Entwicklung versteckter bis offener Morddrohungen und vor allem des Antisemitismus als bedrohlich", schreibt Rosenbaum. Doch sein Wohnhaus sei offenbarnicht das einzige Ziel der Randalierer gewesen. Auch bei einer Nachbarin sei es zu einem Zwischenfall gekommen, worauf die Anwohnerin bereits Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet habe.

War es eine Morddrohung?


Auf Nachfrage von regionalHeute.de bestätigte die Polizei, dass die Anzeigen eingegangen seien. Klar ist: Das auf dem Flyer abgedruckt Zitat „Wir hängen nicht nur Plakate" sei nicht rechtswidrig. Dafür sei die Formulierung zu unklar. „Die Beschuldigten könnten in diesem Fall sagen, dass sie etwas ganz anderes gemeint hätten, als das, was durch so eine Aussage vermutet wird", erklärte ein Polizeisprecher. Inwiefern jedoch eine andere Straftat vorliegt, sollen nun die Ermittlungen zeigen.

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