Präsidenten-Nachfolge für die TU Braunschweig wird gesucht


Professor Jürgen Hesselbach (mit Mikrofon) will seinen Dienstzimmer-Schlüssel zum 1. Oktober 2016 weiterreichen. Foto: Archiv/Rühland
Professor Jürgen Hesselbach (mit Mikrofon) will seinen Dienstzimmer-Schlüssel zum 1. Oktober 2016 weiterreichen. Foto: Archiv/Rühland | Foto: Sina Rühland



Braunschweig. In der Senatssitzung am 4. November hat Professor Jürgen Hesselbach das Verfahren zur Wahl seiner Nachfolgerin oder seines Nachfolgers als Präsidentin beziehungsweise Präsident der TU Braunschweig eingeleitet. Er bat den Senat, die drei Mitglieder zu bestimmen, die der Findungskommission angehören sollen. Außerdem gehören der Findungskommission drei Mitglieder des Hochschulrats an. Beratend werden das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, die Gleichstellungsbeauftragte sowie weitere Expertinnen und Experten in der Kommission mitwirken. Dies teilt die Technische Universität Braunschweig mit.

Wie wird die Präsidentin oder der Präsident einer Hochschule gewählt?



Nach Plänen der Hochschulleitung soll die Position bereits Anfang nächsten Jahres öffentlich ausgeschrieben werden. Bewerben kann sich, wer „mindestens fünf Jahre in einer Stellung mit herausgehobener Verantwortung in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege tätig war.“ Dies sowie das Wahlverfahren bestimmt das Niedersächsische Hochschulgesetz. „Die Präsidentin oder der Präsident wird auf Vorschlag des Senats ernannt oder bestellt“, heißt es dort. Den entsprechenden Wahlvorschlag bereitet die Findungskommission vor, indem sie die Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber sichtet und kommentiert. Senat und Hochschulrat erörtern dann gemeinsam, welche Kandidatinnen und Kandidaten infrage kommen. Frühestens im Mai kann dann die Wahl erfolgen: Der Senat wählt und bittet den Hochschulrat um seine Stellungnahme beziehungsweise Zustimmung. Anschließend entscheidet das Ministerium über den Vorschlag aus der Universität.

Sofern es nicht zu Verzögerungen im komplexen Wahlverfahren kommt, kann Professor Hesselbach den Schlüssel zum Dienstzimmer des Präsidenten zum 1. Oktober 2016 an seine Nachfolgerin oder seinen Nachfolger weiterreichen. Professor Hesselbach trat sein Amt 2005 an. Seine zweite Amtszeit läuft regulär bis Ende 2018.

„Auch mit der Verabschiedung des Masterplans für die TU Braunschweig und die Leibniz Universität Hannover ist die TU Braunschweig auf einem guten und soliden Weg“, erklärt er. „Für mich ist dies ein guter Zeitpunkt, das Amt zu übergeben.“ Der Maschinenbauer, der im November seinen 66. Geburtstag gefeiert hat, freut sich darauf, wieder in Forschung und Lehre aktiv werden zu können und mehr Zeit für private Pläne zu haben.


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