Quarantäne: Infizierte sollen ihre Kontakte selber informieren

Infizierte müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben, nicht erst mit dem Erhalt des behördlichen Anrufs oder Schreibens.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Mit der dynamischen Entwicklung der Infektionslage wird es für die Gesundheitsämter zunehmend schwieriger, neben der Information der Infizierten ("Indexpersonen") auch die Kontaktpersonen anzusprechen. Das erfordert ständige Anpassungen an die Lage. Das Gesundheitsamt Braunschweig versucht nach Möglichkeit weiterhin alle Indexpersonen telefonisch zu erreichen und die Quarantäne mündlich anzuordnen. Wie die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet, stünden die Infizierten selbst in der Verantwortung.



Das Gesundheitsamt gehe in priorisierter Reihenfolge vor. Dabei werden zunächst Ältere informiert sowie Unter-20-Jährige kontaktiert, da bei letzteren das Risiko besteht, in Schulen oder Kita andere leicht anzustecken. Alle anderen werden je nach Möglichkeit telefonisch oder, wenn das nicht kurzfristig zu leisten ist, schnellstmöglich per Post informiert. Ziel bleibe, alle an einem Tag bekannt gewordenen Indexfälle entweder mündlich oder per Brief über die Quarantäne zu informieren. Eine bis vor kurzem noch erfolgte schriftliche Benachrichtigung auch der Kontakte erfolgt aktuell nicht.

Quarantäneregeln gelten sofort automatisch


Die Stadtverwaltung bittet vor diesem Hintergrund noch einmal alle Indexpersonen und Kontaktpersonen, selbständig die Quarantänemaßnahmen einzuleiten beziehungsweise die Kontaktpersonen zu informieren. Dies sei gesetzlich bereits vorgeschrieben, werde jedoch jetzt angesichts der rasant steigenden Fallzahlen noch einmal wichtiger. Mit Bekanntwerden der Infektion gelten für alle Indexpersonen die Quarantäneregeln. In Quarantäne müssen sie sich also unverzüglich begeben, nicht erst mit dem Erhalt des behördlichen Anrufs oder Schreibens.

Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnung ab 15. Januar 2022.
Niedersächsische Corona-Absonderungsverordnung ab 15. Januar 2022. Foto: Presse- und Informationsstelle der Niedersächsischen Landesregierung


Zugleich werden die Indexpersonen gebeten, ihre Kontakte eigenständig zu informieren – ebenfalls nicht erst mit dem Erhalt des Schreibens oder Anrufs, sondern schon dann, wenn sich ihre Infektion bestätigt hat. Kontaktpersonen sind diejenigen, mit denen Indexpersonen ab zwei Tagen vor Auftreten von Symptomen und/oder ab zwei Tagen vor Durchführung des positiven Tests engen Kontakt hatten.

Was sind "enge Kontakte"?


Als enger Kontakt gilt, wer entweder mit einer infizierten Person über einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten bei weniger als 1,50 Meter Abstand zusammengestanden hat, oder ein Gespräch mit einer infizierten Person geführt hat von unbestimmter Länge bei einem Abstand von weniger als 1,50 Meter – in beiden Fällen dann, wenn beide keinen ausreichenden Maskenschutz hatten. Zugleich zählt man nach gemeinsamem Aufenthalt mit einer infizierten Person von mehr als zehn Minuten in einem schlecht gelüfteten Raum als enge Kontaktperson. Wer so als Kontaktperson gilt, muss sich selbst isolieren. Wie die Quarantäne von Kontaktpersonen verkürzt werden kann, zeigt ebenfalls die anliegende Graphik. Wer geboostert ist, "frisch" vollständig geimpft oder wer frisch genesen und einmal geimpft ist, ist grundsätzlich kein Kontakt, wenn keine Symptome vorliegen.


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