Bürgergeld, eAU und Energiebremse: Das ändert sich im neuen Jahr

In diesem Jahr treten wieder viele Neuerungen in Kraft. Das Bürgergeld ist nur eine davon.

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Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Region. Der Jahreswechsel ist geschafft. Mit ihm kommen auch wieder einige Änderungen auf die Menschen zu. Aus Hartz 4 wird das Bürgergeld, Eltern bekommen für ihren Nachwuchs mehr Kindergeld und das 49-Euro-Ticket soll kommen. Was sonst noch alles neu wird im Jahr 2023 zeigt regionalHeute.de in einer Übersicht.



Nicht alle Änderungen treten mit dem 1. Januar in Kraft, viele Neuerungen kommen erst im Frühjahr oder Sommer. Ab dem 1. Januar 2023 aber löst das Bürgergeld das bisherige Hartz 4-System ab. Das Bürgergeld soll stufenweise eingeführt werden. Was sich mit dem Bürgergeld ändert, lesen Sie hier noch einmal im Detail.

Energiesparbremse kommt


Mitte Dezember hat der Bundestag die Preisbremsen für Strom sowie Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Sie soll ab März 2023 in Kraft treten und bis April 2024 gelten - für Januar und Februar 2023 ist zudem eine rückwirkende Auszahlung vorgesehen. Mehr zur Energiesparbremse finden Sie hier.

49-Euro-Ticket kommt


Dass das 49-Euro-Ticket, oder Deutschlandticket, kommen soll, haben Bund und Lände bereits beschlossen. Nur ist nicht genau geklärt, wann es das Ticket, mit dem man für 49 Euro mit dem ÖPNV durch ganz Deutschland fahren kann, geben soll. Möglich sei aber ein Start im Frühjahr.

Kindergeld wird erhöht


Ab Januar 2023 soll das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro betragen. Das hat der Bundestag beschlossen. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Geplant war zunächst zum Jahresanfang 2023 eine Erhöhung auf 237 Euro für die ersten drei Kinder. Eine Familie mit zwei Kindern beispielsweise erhält dadurch 744 Euro mehr als im Jahr 2022.

Renten steigen ebenfalls


Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Rentenbezüge im Westen um 3,5 Prozent und im Osten 4,2 Prozent stiegen. Endgültig soll erst im Frühjahr darüber entschieden werden, wie viel mehr die Rentner im Geldbeutel haben werden.

Weniger Förderung für Elektrofahrzeuge


Ab dem 1. Januar 2023 reduziert sich die Förderung für reine Elektrofahrzeuge. Batteriebetriebene Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro werden ab dann statt mit 6.000 Euro nur noch mit 4.500 Euro bezuschusst. Fahrzeuge mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro werden dann noch mit 3.000 Euro subventioniert (bisher 5.000 Euro). Plug-In-Hybride erhalten keine Förderung mehr. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.

Mehrwegpflicht für Gastronomie


Gastronomiebetriebe sind ab dem 1. Januar verpflichtet, für Essen und Getränke außer Haus auch Mehrwegbehälter als Alternative anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

eAU kommt


Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.


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