Coronavirus: Pauschalreisen stornieren oder auf Absage warten?

Die Verbraucherzentrale gibt Antworten auf die drängendsten Fragen bei gebuchten Reisen.

Coronavirus und Reisen - Welche Rechte haben Verbraucher? (Symbolbild)
Coronavirus und Reisen - Welche Rechte haben Verbraucher? (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Braunschweig. Um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu hemmen, bleiben ab heute viele Theater, Opernhäuser und Museen geschlossen. Wie es in den kommenden Monaten weitergeht, sei unklar. Welche Rechte haben Verbraucher, die eine Busreise mit Besuch einer Veranstaltung gebucht haben? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beantwortet die wichtigsten Fragen in einer Pressemitteilung.


Grundsätzlich gelte: Werden zwei Leistungen kombiniert angeboten – etwa eine Busreise plus Eintritt in ein Konzert oder Museum – handele es sich um eine Pauschalreise. „Verbraucher haben dann besondere Rechte“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „So ist im Pauschalreiserecht klar geregelt, dass Kunden kostenlos stornieren können, sobald ein relevanter Teil der gebuchten Leistungen komplett entfällt.“

Nicht voreilig stornieren


Anders sei die Situation hingegen, wenn Kunden aus Angst vor einer möglichen Ansteckung eine Busreise nicht antreten möchten. In diesem Fall gelten die normalen Stornobedingungen, die meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sind. „Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten neu. Wir raten Betroffenen daher, nicht voreilig von Verträgen zurückzutreten, sondern immer erst mit dem Anbieter zu sprechen“, so Preuschoff. Bestimmt lassen sich so größtenteils Lösungen finden – etwa Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt.

Bei Fragen helfe die Verbraucherzentrale Niedersachen – auch per Videoberatung. Weitere Informationen dazu auf der Website.


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