Gerichtsurteil: Versammlungsteilnehmer müssen Mund-Nasen-Schutz tragen

Damit sieht sich die Polizeidirektion Hannover in ihrem Handeln bestätigt, da sie Teilnehmer von Versammlungen gegen die Corona-Bestimmungen aufgefordert hatte, Mundschutz zu tragen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Hannover. Die Polizeidirektion Hannover hat die ihr für den 11. Juli und 18. Juli angezeigten Versammlungen zu dem Thema "Für einen Corona-Untersuchungsausschuss und die Wiederherstellung unserer Grundrechte" bestätigt und unter anderem die Beschränkung angeordnet, dass die Versammlungsteilnehmer eine geeignete Mund‑Nase-Bedeckung zu tragen haben. Ausgenommen seien Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar sei. Nun ist ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Hannover gefallen, das die Entscheidung der Polizei bestätigt. Dies berichtet das Gericht in einer Pressemitteilung.


"Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 16. Juli den am 15. Juli gegen diese Entscheidung gestellten Eilantrag abgelehnt. Neben den bereits im Beschluss vom 26. Juni dargestellten Erwägungen komme zum Tragen, dass bei einer sich fortbewegenden Versammlung die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Teilnehmern zusätzlich erschwert sei und für sich dem Infektionsschutz nicht genüge. Die Eignung einer Mund-Nase-Bedeckung zur Verringerung des Infektionsrisikos Dritter entspreche auch weiterhin dem aktuellen Stand der Forschung.

Den Beteiligten steht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu", so das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover.


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