Osterfeuer ja, aber bitte unter Beachtung des Artenschutzes


Symbolbild Foto: Anke Donner
Symbolbild Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Gifhorn. Die Veranstaltung eines Osterfeuers gehört für viele traditionell zum Beginn des Osterfestes dazu. Um die Natur jedoch nicht mehr als notwendig zu belasten, bittet die Untere Naturschutzbehörde dringend um Beachtung der folgend aufgeführten Hinweise und Vorschriften:

Aus Artenschutzgründen darf das Material für das Osterfeuer nicht länger als 14 Tage vor der Veranstaltung am Brennplatz zusammengetragen werden.

Bei einer Sammlung und Aufschichtung der Materialien für die Osterfeuer früher als ein bis zwei Tage vor dem Brenntag wird das Holz von vielen Kleintierarten wie zum Beispiel Kleinvögeln, Wildbienen, Kröten, Käfer, Wiesel und Igel als idealer Lebensraum angesehen. Damit die Tiere Gelegenheit zur Flucht haben, ist es unbedingt notwendig, am Tag vor dem Anzünden des Feuers den Holzhaufen umzuschichten. Durch Lärm verkriechen sich die Tiere gegebenenfalls nur noch weiter im Holzhaufen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur unbehandeltes Holz, trockenes Reisig und Gehölzrückschnitte als geeignetes Brennmaterial gesammelt werden darf. Großstückige Hölzer und Baumstümpfe sind von der Verbrennung ausgeschlossen.

Die vollständig ausgekühlten Reste des Osterfeuers sind abzuräumen und frühestens 21 Tage nach Ende der Osterfeiertage nach Absprache mit einem Mitarbeiter der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf unter der Tel.-Nr. 05376/97 99 11 zur Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf zu bringen. Eine direkte Anlieferung der Osterfeuerreste auf der Umschlaganlage der Fa. Asche in Gifhorn ist nicht zulässig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Veranstalter ein Osterfeuer im Vorhinein bei dem Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt anzumelden haben.


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