So reagieren Polizei und Stadt Gifhorn auf das neue Cannabis-Gesetz

Ab Montag darf die Droge legal konsumiert werden. Doch es gibt Grenzen, die man deutlich machen wolle.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Gifhorn. Am 1. April tritt das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Ab diesem Tag darf Cannabis legal konsumiert werden – auch in der Öffentlichkeit. Aber nicht überall. Polizei und Stadt Gifhorn sehen ihre Aufgabe darin, die Grenzen zwischen legalem und illegalem Verhalten deutlich zu machen und Verstöße entsprechend zu ahnden, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Akteure.





„Wir gehen von einem steigenden Cannabis-Konsum aus. Deshalb werden wir Verkehrsverstöße in Zusammenhang mit Cannabis konsequent verfolgen und im Sinne der Verkehrssicherheit die Verkehrskontrollmaßnahmen hinsichtlich § 24a StVG und § 316 StGB intensivieren. Verkehrsteilnehmer, die trotz Cannabis-Konsum Auto fahren, müssen mit vermehrten Drogenkontrollen rechnen“, sagt Oliver Meyer, Leiter der Gifhorner Polizeiinspektion.

Handel weiter illegal


Auch die Verfolgung des illegalen Handels mit Cannabis bleibe eine wichtige Aufgabe der Polizei. „Wir werden in enger Abstimmung mit der Justiz und den zuständigen Ordnungsbehörden mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen“, betont Oliver Meyer, Leiter der Gifhorner Polizeiinspektion.

Kontrollen in der Fuzo


Der Ordnungsdienst der Stadt Gifhorn wird im Rahmen seiner Kontrollgänge die Einhaltung der Konsumbeschränkungen in der Öffentlichkeit im Blick haben. So darf insbesondere in der Fußgängerzone in der Zeit von 7 bis 20 Uhr kein Cannabis konsumiert werden. Ein Konsumverbot gilt außerdem in und um Kinder- und Jugendeinrichtungen, wie beispielsweise Schulen und Kinderspielplätzen, sowie im Umkreis von 200 Metern um diese Einrichtungen herum. „Verstöße dagegen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die von der Stadt mit einem Bußgeld geahndet werden“, betont der stellvertretende Fachbereichsleiter Ordnung, Paul Schwarz. 



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