Engagierte Mitwirkende gesucht - "Kaiserpfalzquartier und südliche Wallanlagen"

Eigentümer und Anlieger des Sanierungsgebietes können sich für einen Bürger-Sanierungsbeirat bewerben.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Anke Donner

Goslar. Für das Fördergebiet "Kaiserpfalzquartier & südliche Wallanlagen" soll ein Sanierungsbeirat gebildet werden. Als ehrenamtliches Gremium begleitet und berät dieser kontinuierlich im Stadterneuerungsprozess und soll dabei als Sprachrohr zwischen allen Beteiligten dienen. Hierzu lädt die Stadt Goslar in einer Pressemitteilung ein.


Goslarerinnen und Goslarer, insbesondere Eigentümer und Anlieger, werden so als Experten vor Ort eng in den Erneuerungsprozess eingebunden. Der Sanierungsbeirat fasst keine verbindlichen Beschlüsse, kann aber durch Empfehlungen auf Politik und Verwaltung einwirken und so den Vorstellungen aus dem Quartier Gehör verschaffen.

Mitglieder werden ausgelost



Wer im Sanierungsgebiet „Kaiserpfalzquartier und südliche Wallanlagen“ Eigentum besitzt oder direkter Anlieger ist und Interesse an einer Mitwirkung im Sanierungsbeirat hat, kann sich bis zum 14. Februar per E-Mail an ina-maria.backsmann@goslar.de oder telefonisch unter 05321 704-378 mit Angabe des Wohnortes, beziehungsweise des Eigentums melden. Unter allen Bewerbungen werden die Mitglieder für den Sanierungsbeirat im Anschluss ausgelost.

Leistungen wurden Europaweit ausgeschrieben



Nach der Aufnahme des Fördergebietes „Kaiserpfalzquartier & südliche Wallanlagen“ in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ wird dieses im Zuge einer Neustrukturierung der Städtebauförderung ab 2020 in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ überführt.

Seit Eingang des Förderbescheids wurden grundsätzliche Arbeiten durchgeführt, die zu Beginn eines neuen Sanierungsgebietes erforderlich sind. So wurde europaweit die Vergabe der Leistungen des Sanierungsträgers ausgeschrieben. Dessen Beauftragung sowie die Einrichtung des Sanierungsbeirats soll im Rat der Stadt Goslar am 24. März beschlossen werden.


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