Kleintransporter-Kontrolle: Immer wieder gefährliche Mängel


Überladener Kleintransporter eines Goslarer Altmetallsammlers. Foto: Polizei
Überladener Kleintransporter eines Goslarer Altmetallsammlers. Foto: Polizei | Foto: Polizei

Landkreis. Am Montag wurden im Landkreis Goslar wieder intensive Kontrollen des fließenden Verkehrs durchgeführt. Insbesondere Kleintransporter waren das Ziel der polizeilichen Kontrollmaßnahmen. Das berichtet die Polizei.


Auch Altmetallsammler waren unter den kontrollierten Personen und Fahrzeugen. Entgegen früherer Kontrollen, waren dieses Mal die gewerblichen und auch zum großen Teil die abfallrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Es wurden jedoch Verstöße gegen verkehrsrechtliche und Sozialvorschriften festgestellt.

In Jerstedt wurden nacheinander zwei Altmetallsammler kontrolliert. Im ersten Fahrzeug war so viel Schrott aufgeladen, dass dieser augenscheinlich überladen war. Teile der Ladung ragten über die bereits durch Behelfsplatten erhöhten Ladewände hinaus. Die Reifen waren ausgewalkt und das Abblendlicht blendete den entgegenkommenden Verkehr. Eine Wägung des Kleintransporters, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.200 kg nicht überschreiten darf, lag bei 3.490 kg. Daher mussten von dem Fahrzeugführerzirka 300 kg abgeladen werden, bevor er die Fahrt fortsetzen durfte.

Elektroschrott darf nicht transportiert werden


Auch der auf der Ladefläche befindlicher Elektroschrott, also alte Elektrogeräte wie Elektroheizungen, mussten von der Ladefläche entfernt und umgehend den Vorschriften entsprechend entsorgt werden. Von hier aus wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Privatpersonen ihren Elektroschrott nur an dafür zugelassene Betriebe abgeben dürfen. Im Landkreis Goslar dürfen elektronische Altgeräte nur durch die Kreiswirtschaftsbetriebe gewerblich transportiert werden. Bei der weiteren Kontrolle wurde ebenfalls festgestellt, dass der Fahrer seine Arbeitszeiten, und hier insbesondere seine Fahrzeiten, nicht nachweisen konnten. Beim gewerblichen Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t, muss der Fahrzeugführer, wenn kein digitales Kontrollgerät im Kraftfahrzeug verbaut ist, handschriftliche Nachweise über seine Tätigkeiten führen.

Verletzungsgefahr durch scharfe Kannten


Bei einem weiteren Altmetallsammler wurden Mängel festgestellt, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. So waren auch bei dem Kleintransporter behelfsmäßig die Ladebordwände erhöht worden. Der Verantwortliche hatte dafür Tischtennisplatten aus Metall genutzt, die er in der Mitte durchgetrennt hatte. Die Trennbereiche wiesen scharfe Kanten auf, die im Bereich der Fahrzeugumrisse leicht herausstanden. Bei Kollisionen mit Fußgängern würden erhebliche schwerere Verletzungen entstehen. Gegen den Fahrzeugführer und den Halter des Kleintransporters wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die für die Betroffenen eine Geldbuße bis zu 270Euro bedeuten.

Bei einem weiteren Kleintransporter war der Schließmechanismus der Hecktür defekt. Mit einem Spanngurt war die Tür provisorisch über die Zurrösen gesichert worden. Da die Fenster der seitlichen Schiebe- und der Hecktüren mit einer nicht genehmigten Folie beklebt waren, war zudem die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Der Fahrzeugführer hatte auch keinen Führerschein mit sich geführt. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Trecker-Gespann aus dem Verkehr gezogen


Ein weiteres Gespann, bestehend aus einem Trecker mitAnhänger zog in Oker die Aufmerksamkeit auf sich, da an dem Anhänger kein Kennzeichen befestigt war. Der Fahrzeugführer hatte weder Dokumente für die Fahrzeuge, noch einen Führerschein dabei. Bei Inaugenscheinnahme der Zugmaschine fiel auf, dass die Hauptuntersuchung bereits im September 2018 hätte erfolgen müssen. Der Intervall für die nächste Sicherheitsprüfung für den Trecker war bereits im März dieses Jahres abgelaufen. Bei der Verbindung der Fahrzeuge wurde festgestellt, dass die Öse der Anhängerdeichsel für den Aufnahmebolzen des Zugfahrzeugs viel zu groß war. Eine optimale Kraftaufnahme ist bei diesem Zustand nicht möglich. Da auch Druckluft aus der Verbindungskupplung entwich- der Anhänger aus dem Baujahr 1973 hat im Gegensatz zu modernen nur ein Einkreisdurckluftsystem- wurdedem Gespann die Weiterfahrt untersagt. Der Anhänger darf nur mit einem geeigneten Zugfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Wegen der aufgeführten Verfehlungen wird über den Landkreis Goslar eine zusammenfassende Geldbuße festgelegt werden.

Möbel nicht gesichert


Beim Blick auf die Ladefläche eines geschlossenen Kleintransporters aus dem Landkreis Peine, der von einer Privatperson für eine Umzugstätigkeit genutzt wurde, musste festgestellt werden, dass die Möbelstücke auf dem Ladebereich nicht gesichert waren. Regale waren bereits verrutscht und ein Möbelstück umgefallen. Da sich ungesicherte Ladung in den verschiedenen Fahrsituationen negativ auf die Fahreigenschaften des Fahrzeugs auswirkt und es dadurch zu nicht mehr kontrollierbaren Fahrsituationen kommen kann, musste die Ladung nachgesichert werden. Da es sich bei einem Kleintransporter um einenLKW handelt, wird auf den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zukommen.


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