Gemeinde Lehre: Mehrere Änderungen bei der Kita-Betreuung


Die Gemeinde Lehre informiert über die Anpassung der Gebühren. Symbolfoto: Pixabay
Die Gemeinde Lehre informiert über die Anpassung der Gebühren. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Marc Angerstein/Pixabay

Lehre. Das Land Niedersachsen schafft zum 1. August die Kindergartengebühren ab – auch in der Gemeinde Lehre ändert sich dadurch einiges. Der zuständige Fachbereich hat in diesem Zusammenhang gleich die komplette Satzung für die Kindertagesstätten und die Rahmenbetreuung der Offenen Ganztagsschule angepasst, der der Rat jetzt zugestimmt hat.


„Die wichtigste Änderung ist natürlich die Beitragsfreiheit“, wirdNicole Behlendorf, Leiterin des zuständigen Fachbereichs, in einer Pressemitteilung der Gemeinde zitiert. So gilt auch in Lehre, dass Eltern für die Betreuung ihrer Kinder ab drei Jahren keine Kita-Gebühren mehr zahlen müssen. Die neue Beitragsfreiheit erstreckt sich auf eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden. Darüber hinaus gehende Betreuungsangebote, die Mittagsverpflegung sowie die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind von der neuen Gesetzgebung allerdings ausgeschlossen, sie sind auch künftig kostenpflichtig. Für die Eltern von Kita-Kindern ab drei Jahren bedeutet die neue Gesetzgebung ganz konkret, dass sie ab dem 1. August 2018 zunächst alle Zahlungen für die gemeindlichen Kindertagesstätten einstellen sollen, es werden auch keine Abbuchungen mehr erfolgen. Familien, die zum Beispiel wegen einer Betreuung von mehr als acht Stunden weiterhin in Teilen beitragspflichtig sind, erhalten ab August 2018 einen Bescheid über die neuen Kosten.

Das ganze Jahr langanmelden


Eine weitere Änderung der Satzung über die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Kindern in Krippen und Kindertagesstätten in der Gemeinde betrifft die Anmeldefrist: Künftig können die Kinder das ganze Jahr über angemeldet werden. Außerdem wurde aufgrund einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts eine neue Regelung bezüglich der Wiederaufnahme von Kindern nach einer Magen-Darmerkrankung in die Satzung aufgenommen: Künftig dürfen Kinder erst dann wieder die Kindertagesstätte besuchen, wenn mindestens 48 Stunden lang keine Symptome mehr aufgetreten sind. Die dritte Änderung betrifft die künftige Schließung der gemeindlichen Kitas an einem Tag im Jahr für betriebliche Veranstaltungen. Bei der Berechnung der Gebühren wurde dieser Tag selbstverständlich nicht berechnet.

Verbliebene Gebühren neu kalkuliert


Apropos Gebühren: Im Zuge der Änderungen wurde auch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen und der Kindertagesstätten in der Gemeinde Lehre angepasst, neben der notwendigen Änderung aufgrund der Beitragsfreiheit sind auch die verbliebenen Gebühren neu kalkuliert worden. Die neue Sozialstaffel wird in den Kindertagesstätten der Gemeinde Lehre zur Einsicht ausgehängt und am Montag, 23. Juli, auch auf der Homepage der Gemeinde Lehre im Bereich Verwaltung & Politik, Unterpunkt Gemeinderecht, veröffentlicht. Hier werden dann auch die anderen geänderten Satzungen zu finden sein.


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