Land hilft Kultureinrichtungen bei Energiekosten

Die Mehrkosten durch gestiegene Energiepreise können Kultureinrichtungen auf Antrag in voller Höhe ersetzt werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Geschäftsbereich Kultur des Landkreises Helmstedt kann jetzt allen Kultureinrichtungen eine frohe Botschaft des Landes Niedersachsen übermitteln: Die Mehrkosten durch gestiegene Energiepreise können Kultureinrichtungen auf Antrag in voller Höhe ersetzt werden. Dies teilte der Landkreis mit.



Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat jetzt bekannt gegeben, dass das Land Niedersachsen auf Antrag die Bundesförderung des Kulturfonds Energie auf jeweils die volle Höhe der förderfähigen Mehrkosten durch zusätzliche Landesmittel aufstockt.

In der Mitteilung des Landes heißt es: Der Bund und das Land Niedersachsen haben Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um trotz der steigenden Energiepreise ein breites, bezahlbares Kulturangebot aufrecht zu erhalten. Die beiden Programme, die einander ergänzen, dienen der Abfederung der Mehrbedarfe – verursacht durch die steigenden Energiepreise trotz der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom.

Das wird gefördert


Der Kulturfonds Energie des Bundes gewährt Hilfen für öffentliche und private Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende, die ihre Veranstaltungen in Orten durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen antragsberechtigt sind. Das Land Niedersachsen stockt bei der Förderung der Kultureinrichtungen des Kulturfonds Energie des Bundes die prozentuale Förderung auf, nämlich bei öffentlich getragenen Kultureinrichtungen von 50 auf 100 Prozent und bei privaten Kultureinrichtungen von 80 auf 100 Prozent, so dass jeweils die volle Höhe der förderfähigen Mehrkosten übernommen wird.

Alle weiteren Rahmenbedingungen des Kulturfonds Energie werden unverändert auf das Komplementärfinanzierungsprogramm angewendet. Dafür stellt Niedersachsen 4 Millionen Euro bereit.

Der niedersächsische Energiezuschuss für Kultureinrichtungen ist ausschließlich für Kultureinrichtungen zugänglich. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung, welche den Mehrbedarf für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme zur Deckung der Energiekosten anteilig bezuschusst.

Anträge können hier gestellt werden: https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Niedersachsens-Energiezuschuss-für-Kultureinrichtungen/


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