Mit 1,95 Promille: Radfahrer aus dem Verkehr gezogen

Der Fahrradfahrer fuhr ohne Beleuchtung und fiel so der Funkstreife auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 47-Jährige alkoholisiert war.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Königslutter. Weil er ohne eingeschaltete Beleuchtung auf seinem Fahrrad fuhr, fiel ein 47 Jahre alter Radfahrer aus Königslutter einer Funkstreifenbesatzung der Polizei auf, als diese am Montagabend gegen 23:45 Uhr auf der Schoderstedter Straße fuhr. Die Beamten folgten dem Radfahrer und konnten ihn, da er mittig auf der Fahrbahn fuhr, erst in der Straße Holtnickel überholen und stoppen. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des 47-Jährigen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte 1,95 Promille. Da bei Radfahrern die Obergrenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille liegt, wurde dem Fahrradfahrer im Klinikum in Königslutter eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Dies berichtet die Polizei.


In den letzten Tagen und Wochen registriert die Polizei immer wieder Vorfälle bei denen Radfahrer mit deutlich überhöhten Promillewerten fahrend im Straßenverkehr angetroffen werden. Erst am Samstagnachmittag kam in Esbeck ein Fahrradfahrer mit 3,42 Promille im wahrsten Sinnen des Wortes unter die Räder, als er - ohne auf den fließenden Verkehr zu achten - auf die Fahrbahn fuhr. Er wurde von einem Fahrzeug erfasst und leicht verletzt (regionalHeute.de berichtete).

Die Polizei warnt vor zu viel Leichtsinnigkeit im Umgang mit Alkohol und der anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr.

Eine hohe Alkoholkonzentration ab 1,6 Promille bei Radfahrern beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr derart, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrrad im Straßenverkehr sicher zu lenken.


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