Jobcenter finanzieren Endgeräte für Distanzunterricht

Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, können ab sofort von ihrem Jobcenter einen Zuschuss für die Beschaffung von IT-Endgeräten (Tablet, PC, Drucker) erhalten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten ist in Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts unerlässlich. Bund und Länder haben für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien ein Sofortausstattungsprogramm zur Ausstattung über die Schulen auf den Weg gebracht. Hierfür standen in Niedersachsen über 50 Millionen Euro zur Verfügung, die von den Schulträgern vollständig abgerufen wurden. Als Ergänzung hat der Bund nun eine weitere Unterstützung auf den Weg gebracht: Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, können ab sofort von ihrem Jobcenter einen Zuschuss für die Beschaffung von IT-Endgeräten (Tablet, PC, Drucker) erhalten. Voraussetzung ist, dass ein „unabweisbarer Bedarf" vorliegt, die Geräte also nicht von den Schulen, Fördervereinen oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Die Gewährung eines Zuschusses ist zudem beschränkt auf die pandemiebedingte Ausnahmesituation. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit.


Betroffenen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern sei zu raten, sich wegen der Ausleihe eines digitalen Endgerätes zunächst an ihre Schule zu wenden. Die Schule könne dann die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit bestätigen, damit diese beim Jobcenter vorgelegt werden könne.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung des Bundes: „Die Auffanglösung über die Jobcenter stellt sicher, dass das Homeschooling in Familien mit geringem Einkommen nicht an der fehlenden IT-Ausstattung und damit am Geldbeutel der Eltern scheitert." Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßte die pragmatische Abwicklung, forderte aber ein dauerhaftes Engagement des Bundes: „Das ist ein schlankes und schnelles Verfahren im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Zugleich zeigt das Nachsteuern, dass sich der Bund über den Tag hinaus an den finanziellen Herausforderungen der Digitalisierung des Bildungsbereiches dauerhaft beteiligen muss. Auch über die Corona-Pandemie hinaus werden digitale Medien in Schule und im Unterricht eine wachsende Rolle spielen und der Bedarf an Ausstattung der Schulen hoch bleiben."

Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit sieht in dem neuen Angebot eine sinnvolle Unterstützung: „Die Jobcenter leisten mit dem Zuschuss einen Beitrag für mehr Chancengleichheit für Kinder in Familien, die Grundsicherung beziehen. Dies ist wichtig, da gute Schulbildung die Eintrittskarte ins Berufsleben bildet. Für digitale Endgeräte einschließlich erforderlichem Zubehör kann für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 im Regelfall ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 350 Euro gewährt werden."


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