Kirchliche Gremiensitzungen, Konfirmandenunterricht und Beisetzungen mit bis zu 20 Personen möglich

Auch die Zahl der Anwesenden bei Trauergottesdienst und Beisetzungen wurde erhöht.

Auch bei Trauergottesdiensten und Beisetzungen dürfen nun mehr Personen aus dem Bekannten- und Familienkreis teilnehmen. Symbolbild.
Auch bei Trauergottesdiensten und Beisetzungen dürfen nun mehr Personen aus dem Bekannten- und Familienkreis teilnehmen. Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel/Braunschweig. Das Landeskirchenamt Wolfenbüttel hat die Gemeinden der Landeskirche Braunschweig über weitere Lockerungen der Corona-Regeln informiert. Hintergrund dafür ist eine neue Verordnung des Landes Niedersachsen, die am Montag, 11. Mai, in Kraft getreten ist. Danach können in der Kirche als öffentlich-rechtlicher Körperschaft wieder Gremiensitzungen stattfinden. Das betreffe unter anderem Kirchenvorstände, Pfarrverbandsversammlungen, Propsteivorstände und Propsteisynode, heißt es in einem Schreiben des Landeskirchenamtes vom 11. Mai. Voraussetzung sei, dass zu jedem Zeitpunkt der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Person gewährleistet ist, die nicht dem eigenen Hausstand angehört. Ebenfalls mit den nötigen Abständen kann der Konfirmandenunterricht wieder aufgenommen werden und Beisetzungen können in Anwesenheit von bis zu 20 Freunden und Familienmitgliedern stattfinden.


Unter Wahrung der Abstandsregel dürfe auch wieder Konfirmandenunterricht durchgeführt werden. Eingeschlossen seien Konfirmanden-Elternabende. Für Gremiensitzungen und die Konfirmandenarbeit können die Gemeindehäuser wieder genutzt werden, sofern die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden. Andere Veranstaltungen wie Gruppen, Kreise oder Chorproben seien aber weiter nicht zulässig.

Nicht zuletzt dürften bei einer Beisetzung auf dem Friedhof nun bis zu 20 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis teilnehmen. Für einen Trauergottesdienst in der Kirche ergebe sich die Zahl der Teilnehmenden aus der Anzahl der durch die Corona-Regeln reduzierten Plätze. Das vollständige Update findet sich unter anderem auf der Internetpräsenz der Landeskirche.


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