MIT Braunschweig und Wolfsburg fordern Stufenplan zur Wiederaufnahme der Kinderbetreuung

Über die Notbetreuung hinaus sollten allen beschäftigten Elternteilen Teil-Kindergartenzeit oder Teil- Krippenzeit drei Stunden vormittags oder nachmittags angeboten werden.

Antoinette von Gronefeld.
Antoinette von Gronefeld. | Foto: MIT

Braunschweig/Wolfsburg. Die Mittelstandsunion in Braunschweig und Wolfsburg fordern einen verlässlichen Stufenplan zur Wiederaufnahme der Kinderbetreuung: Über die Notbetreuung hinaus sollten allen beschäftigten Elternteilen Teil-Kindergartenzeit oder Teil- Krippenzeit drei Stunden vormittags oder nachmittags angeboten werden. Hierbei sollte der Beginn nach Alter gestaffelt in Kleingruppen begonnen werden. Dabei sollten alle medizinischen und administrativen Möglichkeiten erwogen werden, um das Ausbreitungsrisiko durch die Einrichtungen zu minimieren. Dies teilt die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Kreisverband Braunschweig mit.


Ziel müsse es sein, bis zum Ende des Sommers in eine annähernde „Normalbetreuung“ zu kommen. Sollte dies aufgrund der dann aktuellen Pandemielage nicht möglich sein, müsse angestrebt werden, den Arbeitnehmern mit Kleinkindern wenigstens einen Halbtagsplatz im Umfang von vier Stunden zu gewährleisten. „Die Wirtschaft braucht auch die Arbeitskraft der Eltern“, so die Vorsitzende der MIT Braunschweig Antoinette von Gronefeld.

Gleichzeitig werde über die jetzt schon gezeigte Flexibilität an die Arbeitgeber appelliert, weiterhin den arbeitenden Eltern größtmögliches Entgegenkommen und Flexibilität in der Lage der Arbeitszeiten zu zeigen. Die Politik werde aufgefordert, die Flexibilität der Arbeitgeber im Hinblick auf Zwangsteilzeit wegen Kinderbetreuung durch einen finanziellen Ausgleich sowohl an die Arbeitgeber wie auch an die Arbeitnehmer zu flankieren. Der Ausgleich der durch Planung und fehlenden Arbeitskräfte belasteten Arbeitgeber könne beispielsweise durch einen erhöhten Betriebsausgabenabzug dargestellt werden: bei den betroffenen Gehaltsausgaben werde dann nicht nur das Gehalt, sondern das 1,25 fache des Gehalts als Betriebsausgabe abgezogen. So könne die gezeigte Flexibilität des Arbeitgebers im Einsatz eines durch Teil-Kindergartenzeit betroffenen Arbeitnehmers auch honoriert werden.


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