Neue Corona-Regeln: Das gilt ab Oktober

Ab 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln. Es gibt ein mehrstufiges System.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Für den Herbst und Winter hat die Bundesregierung deshalb neue Corona-Regeln festgelegt, welche bereits ab dem morgigen 1. Oktober gelten. Das Infektionsschutzgesetz wird entsprechend angepasst. Diese betreffen verschiedene Lebensbereiche, unter anderem den Öffentlichen Personennahverkehr.



Gelten sollen die Regeln dann vorerst bis zum 7. April 2023. Die Länder haben dabei allerdings Mitspracherecht, so können diese Teilbereiche selbst bestimmen und Vorschriften festlegen, wenn dies erforderlich wird.

Dies gilt für die Region


In Niedersachsen gilt, dass im Fernverkehr ab 14 Jahren weiterhin FFP2-Masken zu tragen sind. Medizinische Masken sind vorgeschrieben ab dem sechsten Lebensjahr und für Bahn-Personal. Ausgenommen von der Regel sind jüngere Kinder.

Auch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtung und ähnlichen Einrichtung ist die FFP2-Maske weiterhin Pflicht. Hier ist ein aktueller Corona-Test erforderlich. In Arztpraxen ist ebenfalls eine FFP2-Maske zu tragen, eine Testpflicht entfällt hier aber. In Flugzeugen soll nun keine Maskenpflicht mehr bestehen.

Entspannung im Personennahverkehr: Im ÖPNV (Bus und Bahn) entspannt sich die Situation etwas. Hier wird zwar weiterhin eine Maske vorgeschrieben, es reicht zukünftig aber auch eine normale medizinische Maske aus. Diese müssen die Fahrgäste ab sechs Jahren tragen.

Zwei mögliche Szenarien


Abhängig vom weiteren Verlauf der Corona-Lage gibt es ein Zwei-Stufen-System. Die Bundesregierung und das Land bezeichnen diese als Winterreifen- und Schneeketten-Szenario. Dafür betrachte man zukünftig die niedersachsenweite Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung mit Corona-Patienten. Sollte diese den Schwellenwert 15 und 10 Prozent übersteigen, greife das Winterreifen-Szenario. Dieses würde auch eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen erforderlich machen. Dies hieße außerdem, dass in der Gastronomie, im Einzelhandel sowie bei Veranstaltungen im Innenbereich eine Maske zu tragen sei. Das Personal an Schulen würde dann ebenfalls eine Maske tragen müssen, um entsprechend geschützt zu werden und so den Präsenzunterricht weiter absichern zu können.

FFP2-Pflicht, Abstand und Masken im Unterricht


Die schärfere Stufe (Schneeketten-Szenario) tritt ein, wenn die Hospitalisierungsinzidenz den Wert 20 überschreitet und die Intensivbettenbelegung auf 15 Prozent steigt. Diese würde eine FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen einführen. Diese gelte dann auch für Veranstaltungen unter freiem Himmel (wenn die Abstände nicht eingehalten werden können). Schüler ab Klasse 5 müssten dann auch wieder eine Maske im Unterricht tragen und zudem zwei Corona-Schnelltests pro Woche vorweisen. In der Gastronomie und öffentlich zugänglichen Innenräumen würden zudem verpflichtende Hygienekonzepte und Abstandsgebote erforderlich sein.


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