Reimann: "Telefonische Krankschreibung muss in Corona-Zeiten gewährleistet sein"

Seit dem heutigen Montag müssen Patienten mit Atemwegserkrankungen wieder einen Arzt aufsuchen, um sich krankschreiben zu lassen. Die Ministerin kritisiert dies als Fehlentscheidung.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Region. Seit dem heutigen Montag müssen Patientinnen und Patienten mit einer Atemwegserkrankung wieder in einer Arztpraxis vorstellig werden, um eine Krankschreibung zu erhalten. Zuvor konnten sich diese Patienten telefonisch krankschreiben lassen, um andere Patienten in Arztpraxen nicht zu gefährden. Diese Ausnahmeregelung wurde am vergangenen Freitag vom Gemeinsamen Bundesausschuss wieder außer Kraft gesetzt. Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann kritisiert dies als "falschen Beschluss" in der gegenwärtigen Lage und fordert den Bundesgesundheitsminister auf, diese Entscheidung zum Schutz vor einer Coroninfektion rückgängig zu machen.


"Das ist vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus eine klare Fehlentscheidung. Auch wenn wir nun die ersten Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen haben, ist die Epidemie noch nicht ausgestanden.

Die Ausnahmeregelung für Ärztinnen und Ärzte hat sehr gut funktioniert und dafür gesorgt, dass sich Patientinnen und Patienten mit Atemwegserkrankungen leichter zuhause isolieren konnten. Wenn diese Menschen ab heute wieder die Praxen aufsuchen müssen, erhöht dies das Risiko einer Ansteckung - sowohl für die anderen Patientinnen und Patienten in den Praxen als auch für die Ärztinnen und Ärzte. Ich fordere den Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bundesgesundheitsminister auf, diesen falschen Beschluss zurückzunehmen und die Ausnahmeregelung im Sinne des Schutzes vor Covid-19-Infektionen bis auf Weiteres zu verlängern."


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