Gewalt gegen Frauen - Einrichtung eines Hochrisikomanagements


In Salzgitter wurde ein Hochrisikomanagement für Fälle häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen eingerichtet. Fotos: Rudolf Karliczek
In Salzgitter wurde ein Hochrisikomanagement für Fälle häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen eingerichtet. Fotos: Rudolf Karliczek | Foto: rk

Salzgitter. Seit 2019 ist die "Istanbulkonvention" geltendes Recht in Deutschland und sowohl Bund und Land als auch die Kommunen sind zu ihrer Umsetzung verpflichtet. Sie ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Für den Bereich Salzgitter wurde nun ein Hochrisikomanagement installiert. Davon berichtet die Stadt.


Den Mitgliedern des „Runden Tisches gegen häusliche Gewalt“ sei es ein überaus wichtiges Anliegen gewesen, für die Frauen in Salzgitter ein Hochrisikomanagement zu installieren. Als Hochrisikofälle werden diejenigen Frauen betrachtet, die unmittelbar durch ihre Partner oder Familien mit dem Tode bedroht sind. Gut eineinhalb Jahre haben die Mitglieder daran gearbeitet, als ersten Schritt zur Umsetzung der "Istanbulkonvention gegen Gewalt an Frauen" ein Hochrisikomanagement zu entwickeln. Es soll – wenn es schon nicht vollständig zu verhindern ist – doch aber alles Menschenmögliche getan werden, damit möglichst keine Frau in Salzgitter mehr von ihrem Partner oder ihrer Familie getötet wird.

Runder Tisch gegen häusliche Gewalt


Zu den Mitglieder des Runden Tisches gehören Staatsanwaltschaft, Polizei, Biss-Beratung, Täterberatung, Frauenhaus sowie das Gesundheitsamt und der Fachdienst Kinder-, Jugend und Familie der Stadt Salzgitter, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Claudia Bengelsdorf, der Präventionsrat und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Salzgitter. Es seien technische Voraussetzungen geschaffen worden, damit alle Netzwerkpartner des Hochrisikomanagements einander in kurzer Zeit gleichzeitig erreichen können. Der oder die Fallgeber des Netzwerkes habe nun die Möglichkeit bei einem identifizierten Hochrisikofall alle Partner zu so genannten Spontankonferenzen einzuladen, um für jeden Einzelfall eine individuelle Hilfs- und Schutzstruktur zu entwickeln. Immer vorbehaltlich, dass die betroffene Frau dies möchte.

Hilfe, wenn sie gewollt ist


Zur Identifikation werde ein nach wissenschaftlichen Kriterien erstellter Fragebogen des Hochrisikomanagements aus Osnabrück verwendet, den das Netzwerk Salzgitter benutzen dürfe. Das Netzwerk habe seine ersten Fälle mittlerweile bearbeitet. Der 25. November - der "Tag gegen Gewalt an Frauen" habe den Mitgliedern als guter Zeitpunkt erschienen, das neue Hilfsangebot vorzustellen und als Netzwerk deutlich sichtbar Flagge gegen Gewalt an Frauen zu zeigen. Wenn ein Mensch in Salzgitter den Eindruck hat, dass eine Bekannte oder ein Familienmitglied oder man selbst ein Hochrisikofall sein könnte, also durch Familie oder Partner in Lebensgefahr schweben könnte, sei das Hochrisikomanagement online unterhttps://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/gleichstellung/126010100000081473.php oder über die bekannten Beratungsstellen zu erreichen:

· Biss Beratung: biss.salzgitter@paritaetischer.de

· Frauenhaus: frauenhaus@awo-salzgitter.de

· Polizei: 110

· Gesundheitsamt: gesundheit@stadt.salzgitter.de

· Fachdienst Kinder Jugend und Familie der Stadt Salzgitter: kinder-jugend-familie@Stadt.Salzgitter.de

· Täterberatung: s.richers@labora.de

Katrin Heiland, Oberamtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig und eine von vier Sonderdezernenten für häusliche Gewalt, war beteiligt an dem Beschluss des Arbeitskreises Salzgitter, einGefährdungsmanagement nach der "Istanbul Konvention"schnellstmöglich umzusetzen. Mittlerweile gebe es ein bestehendes Fallmanagement für Hochrisikofälle häuslicher Gewalt. Es sei wichtig, frühzeitig eine Gefährdungslage zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu installieren, um betroffene Frauen zu schützen. Der Ablauf der Hilfe beinhalte meist, dass ein Opfer sich an eine Beratungsstelle wende, der Berater bestimmte Kriterien feststelle, wie zum Beispiel ob eine Waffe involviert war, und daraufhin entsprechende Maßnahmen im Team bespreche. Den Opfern werde, je nach Fall, ein Schutzplatz im Frauenhaus oder Polizeibegleitung angeboten, es werden Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt und Prozessbegleitungen beantragt, um Opfer auch finanziell durch Opferschutzorganisationen zu unterstützen. Wenn Kinder an häuslicher Gewalt beteiligt sind, werde im Regelfall das Jugendamt informiert. Bei akuter Gewalt soll man sich in jedem Fall an die Polizei wenden.

 Katrin Heiland, Sonderdezernentin für häusliche Gewalt.
Katrin Heiland, Sonderdezernentin für häusliche Gewalt. Foto: rk






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