Todesdrama vom Fredenberg: Verfahren wurde eingestellt

Es waren keine weiteren Personen beteiligt. Die Staatsanwaltschaft beantwortet einige offene Fragen.

Nach den Ereignissen wurden Blumen am Tatort in der Einsteinstraße abgelegt.
Nach den Ereignissen wurden Blumen am Tatort in der Einsteinstraße abgelegt. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Im April vergangenen Jahres kam der 28-jährige Peter K. bei einem Polizeieinsatz im Fredenberg ums Leben. Noch am selben Tag wurde in seiner Wohnung die Leiche des 22-jährigen Stefan M. gefunden (regionalHeute.de berichtete). Lange Zeit hielt sich die Staatsanwaltschaft Braunschweig bedeckt zu den Einzelheiten der Tat. Nun wurde auf Anfrage bekannt gegeben, dass das Verfahren eingestellt wurde. Auch einige offenen Fragen werden beantwortet.


"Das Verfahren ist eingestellt worden, weil nach Abschluss der Ermittlungen keine Anhaltspunkte für die Beteiligung eines Dritten bestehen und daher davon auszugehen ist, dass der Täter tot ist (von der Polizei erschossen)", erklärt Erste Staatsanwältin Julia Meyer gegenüber regionalHeute.de.

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Auf Nachfrage zu den Hintergründen berichtet Erster Staatsanwalt Christian Wolters: "Die beiden toten Männer waren miteinander bekannt beziehungsweise befreundet. Nach Abschluss der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte, der später von der Polizei erschossen worden ist, zuvor seinen Bekannten erschossen hat." Dies habe er kurz vor seinem Tod auch gegenüber einem Zeugen telefonisch eingeräumt. Diesem gegenüber habe er angegeben, sein Bekannter habe sterben wollen. Dafür, also für ein Tötungsverlangen, hätten die Ermittlungen allerdings keine Anhaltspunkte ergeben. "Vielmehr spricht der Umstand, dass der erschossene Bekannte sich gerade einen Praktikumsplatz besorgt hatte, auf den er sich auch freute, eher dagegen", so Wolters.

Selbstmordversuch? Gerüchte um Schussverletzung bestätigt


Darüber hinaus habe auch der von der Polizei erschossene Beschuldigte eine Schussverletzung aufgewiesen, die nicht vom Polizeieinsatz stammte. "Der genaue Hintergrund dieser Verletzung ließ sich nicht aufklären. Da die Verletzung aber von derselben Waffe verursacht worden ist, mit der der Beschuldigte auch seinen Bekannten erschossen hat, liegt es nahe, dass der Beschuldigte versucht hat, sich selbst das Leben zu nehmen und sich – nachdem dies gescheitert war – von der Polizei hat erschießen lassen", erklärt Wolters. Letztlich sei dies jedoch eine Vermutung. Entsprechende Angaben des Beschuldigten Dritten gegenüber gebe es nicht.

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