Die Fümmelse-Resolution: Kampf um Lärmschutz aussichtslos?

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Der Kampf um Lärmschutzmaßnahmen auf der A395 (inzwischen A36) sollte mit der Fümmelse-Resolution beendet werden. Doch bis heute ist nichts passiert. Symbolfoto: Werner Heise
Der Kampf um Lärmschutzmaßnahmen auf der A395 (inzwischen A36) sollte mit der Fümmelse-Resolution beendet werden. Doch bis heute ist nichts passiert. Symbolfoto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Bereits am 4. Mai 2017 wurde im Rathaus von Vertretern von Stadt und Landkreis die Fümmelse-Resolution mit dem Ziel verabschiedet, die Einwohner von Fümmelse effektiv vor dem Verkehrslärm der Autobahn 395 zu schützen. Nach der ernüchternden Antwort, dass das Bundesministerium für Verkehr nicht zuständig sei, wurde die Resolution an den damaligen Landesverkehrsminister Olaf Lies geschickt - wo sie scheinbar nie ankam, wie eine Sprecherin des Ministeriums nun bekannt gab.


"Da entsprechende Anfragen und politische Initiativen in Richtung Land für eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes in der Vergangenheit erfolglos blieben, sollte durch eine gemeinsame Resolution der hiesigen Kommunalparlamente beim Bund mit Nachdruck eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der heutigen A36 im Bereich der Ortschaft Fümmelse aus Gründen des Lärmschutzes verfolgt werden", fasst die Stadt Wolfenbüttel auf Anfrage der Redaktion die damaligen Bestrebungen zusammen. Am 19. April 2017 wurde die von Bürgermeister Thomas Pink, Landrätin Christiana Steinbrügge, der Stadtratsvorsitzenden und Ortsbürgermeisterin von Fümmelse, Hiltrud Bayer sowie dem Kreistagsvorsitzenden Oliver Ganzauer unterzeichnete Resolution an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gesendet.

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Bürgermeister Thomas Pink, Landrätin Christiana Steinbrügge, Stadtratsvorsitzende und Fümmelses Ortsbürgermeisterin Hiltrud Bayer und Kreistagsvorsitzender Oliver Ganzauer bei der Unterzeichnung der Resolution. Foto: Dontscheff



Die Antwort fiel ernüchternd aus - am 31. Mai 2017 ging bei der Stadt Wolfenbüttel das ersehnte Antwortschreiben ein. Hier heißt es - knapp zusammengefasst - dass der Bund nicht zuständig sei. Bei der Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen handele es sich um die Durchführung der Straßenverkehrsordnung (StVO), diese Kompetenz liege allein bei den Ländern. In diesem Falle wäre der Ansprechpartner der damalige Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies. Am 4. Juli 2017 wurde die Resolution erneut auf den Weg geschickt, mit der Bitte an Minister Lies entsprechende Schritte zur Gewährleistung des Lärmschutzes in die Wege zu leiten.

Die Resolution ist nie eingegangen


Im September 2017 wurde ein Erinnerungsschreiben gesendet, weil bis dato keine Antwort eingegangen war. "Der Stadtverwaltung wurde weder der Eingang des ersten Schreibens bestätigt, noch erhielten wir den Hinweis nach unserem Erinnerungsschreiben, dass das erste Schreiben nicht eingetroffen sei", heißt es vonseiten der Stadt. Daran habe man aber zunächst nichts ungewöhnlich gefunden: "Dass es keine Reaktion auf Anschreiben gibt, mag zwar unhöflich anmuten, ist allerdings im geschäftlichen oder behördlichen Schriftverkehr nicht unüblich."

regionalHeute.de bat zu der Angelegenheit sowohl Olaf Lies (SPD), als auch den amtierenden Landesminister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Bernd Althusmann (CDU) und das Ministerium selbst um eine Stellungnahme. Die beiden Mandatsträger äußerten sich auch auf Anfrage der Redaktion nicht - das Ministerium antwortete kurz und bündig, dass ein entsprechendes Schreiben der Stadt Wolfenbüttel nie eingegangen sei.

Wenig Hoffnung


Die Situation sei immer noch akut, wie die Fümmelser Ortsbürgermeisterin Hiltrud Bayer berichtet: "Der Verkehr hat seit 2017 sogar noch zugenommen. Auch durch das Baugebiet." In ihren Sprechstunden erreichen sie regelmäßig Beschwerden von Bürgern. "Deswegen haben wir die Resolution ja gemeinsam mit der Stadt auf den Weg gebracht."

Dorthabe man sich allerdings schon nach der Antwort des Bundesverkehrsministeriums wenig Hoffnungen gemacht.Ohnehin sei die von der Stadt Wolfenbüttel als Argumentationsgrundlage dargelegte 16. Lärmschutzverordnung laut Antwort des Bundesministeriums hier nicht anwendbar, da diese nur für den Bau und die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen gelte. Für bestehende Straßen gelten die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm - diedeutlich höhere Grenzwerte vorsieht als die 16. Lärmschutzverordnung. "da sich in diesem Fall das Ministerium bereits bei den entsprechenden Anfragen und politischen Initiativen aus früheren Zeiten eindeutig negativ zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung geäußert hatte, mussten wir davon ausgehen, dass sich an dieser Meinung nichts geändert hat. Da die Stadtverwaltung auch keinen Einfluss auf die Arbeitsweise des Ministeriums hat und eine Antwort erzwingen könnte, erschien der Stadtverwaltung eine weitere Nachfrage nicht als zielführend."




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