Die Linke begrüßt Untersuchung der Parteijugendfinanzierung durch den Landesrechnungshof


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Die Linke im Landtag hat begrüßt, dass der Landesrechnungshof die Förderung der Jugendverbände von CDU, SPD, FDP und Grünen durch das Land Niedersachsen im kommenden Jahr erstmals überprüfen will. Diese Ankündigung geht aus einem Schreiben des Rechnungshofs an den aus Wolfenbüttel stammenden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Victor Perli hervor. Die Linksfraktion hatte im März mehr als zwei Dutzend Hinweise auf eine missbräuchliche Verwendung von Landesmitteln vorgelegt. „Es besteht der Verdacht, dass anstelle von Bildungsseminaren parteiinterne Schulungen, Wahlkampfworkshops und Funktionsträgersitzungen organisiert wurden. Dies wäre eine Zweckentfremdung von Landesmitteln und eine illegale Parteienfinanzierung”, sagte Perli.

Nur ein Blick in die Akten der zuständigen Behörde und ein Abgleich mit den tatsächlichen Verbands- und Parteiaktivitäten könne Aufklärung bringen. „Deshalb ist es richtig, dass sich der Landesrechnungshof die Förderpraxis nun genauer anschaut“, so Perli. Laut Sozialministerium habe es in den vergangenen Jahrzehnten keine Überprüfung der Förderpraxis und Mittelverwendung durch den Landesrechnungshof gegeben. „Das Land hat den Jugendverbänden von CDU, SPD, FDP und Grünen in diesem Zeitraum mehrere Millionen Euro zur Verfügung gestellt - allein seit 2003 rund1,6 Millionen Euro”, so Perli.

Zum Hintergrund: Das Land Niedersachsen fördert die Jugendverbände von CDU, SPD, FDP und Grünen seit Jahrzehnten mit Mitteln des Landes für die politische Bildungsarbeit. Der Jugendverband der LINKEN versucht seit mehr als zehn Jahren, in die Landesförderung aufgenommen zu werden. Im Jahr 2009 hat er Klage gegen die Landesregierung vor dem Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Mit den Fördermitteln unterstützt das Land unter anderem Bildungsveranstaltungen in Form von Seminaren oder Workshops. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen der parteiinternen Schulung und der Parteienwerbung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem vielbeachteten Urteil im März 2012 die mangelnde gesetzliche Grundlage für die staatliche Förderung der Jugendverbände der politischen Parteien kritisiert.


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