Jugendwerkstätten in Niedersachsen – SPD verlangt Fortbestand der Förderpraxis


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Die niedersächsische SPD warnt vor dem Ende der Jugendwerkstätten in Niedersachsen. Grund: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wolle die Bundesmittel zur Teilnahme an Förderprogrammen der Jugendwerkstätten massiv kürzen.

Niedersächsische SPD-Bundes- und Landtagstagsabgeordnete kritisieren die Folgen dieser „Instrumentenreform“ des SGB II und III, die die Finanzierung der guten Arbeit der Jugendwerkstätten in Niedersachsen bedrohe. Landtagsabgeordneter Rolf Meyer: „Dieses Gesetz wäre das Ende der Jugendwerkstätten in Niedersachsen. Ich verlange den Fortbestand dieser Förderpraxis!“ Er und seine Kollegen fordern, an einer adäquaten Finanzierung des Bundes festzuhalten, damit die niedersächsische Praxis der Kofinanzierung der Jugendwerkstätten zum Chancenerhalt der jungen Menschen fortgesetzt werden kann.

Am morgigen Montag kommt eine Gruppe niedersächsischer SPD-Bundes- und Landespolitiker mit Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAGFW) in Hannover zusammen, um über die Zukunft der Jugendwerkstätten zu beraten.

„Die Wohlfahrtsverbände müssen ihre erfolgreiche Arbeit in den Werkstätten fortsetzten. Dort werden Jugendliche mit erheblichen persönlichen und schulischen Problemen an den Arbeitsmarkt herangeführt. Solchen Jugendlichen bieten Jugendwerkstätten fast die einzige Chance auf einen Einstieg in den Arbeitsmarkt – und auf den Einstieg kommt es an“, betont die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Gabriele Lösekrug-Möller. Sie ist Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und wird im Rahmen der Gesetzesberatungen die niedersächsische Kritik in die Debatte einbringen. „Die Förderpraxis für Jugendwerkstätten muss beibehalten werden“, fordert Lösekrug-Möller.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Teilnahme am Angebot der Werkstätten künftig nur noch mit maximal 150 Euro vom Bund fördern (Neuentwurf SGB II, § 16d, Arbeitsgelegenheiten, Absatz 8). Bisher wurde diese Mehraufwandsentschädigung in Höhe der notwendigen Kosten beglichen. In der Praxis waren es rund 450 Euro Bundeszuschuss. Über Kofinanzierung wurden die weiteren Kosten für einen insgesamt ca. 850 Euro teuren Arbeitsplatz getragen. Schon im September soll der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen des Bundestages verabschiedet werden. Für die 103 Jungendwerkstätten in Niedersachsen und die von ihnen geförderten 5.400 jungen Menschen gibt es dann keine Hoffnung auf Fortführung ihrer Qualifikation. In den Jugendwerkstätten werden junge Menschen durch sogenannte Arbeitsgelegenheiten (AGH) an Ausbildung und Arbeit herangeführt. Üben in Arbeit baut Integrationshürden ab. Dies gilt besonders bei Jugendlichen mit einem hohen Förder- und sozialpädagogischen Betreuungsbedarf.

„Mit der Instrumentenreform und den milliardenschweren beschlossenen Kürzungen verantwortet von der Leyen den Kahlschlag der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen verschärft die Spaltung am Arbeitsmarkt in Langzeitarbeitslose und leicht vermittelbare Arbeitssuchende. Das ist kurzsichtige Politik, die den sozialen Zusammenhalt gefährdet und zu mehr Jugendarbeitslosigkeit führt“, ergänzt Ulrich Watermann, der für die SPD-Landtagsfraktion an dem Gespräch mit der LAGFW teilnehmen wird.


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