Justizminister fordert intensive Debatte zum Opferschutz im Strafverfahren


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„Niemand darf verurteilt werden, wenn seine Schuld nicht einwandfrei nachgewiesen ist. Das ist ein mehr als wichtiger Rechtsgrundsatz, der gerade in Verfahren vor Gerichten über schwerwiegende Gewalttaten wie Vergewaltigungen oder Gewalt in Paarbeziehungen immer wieder zur Anwendung kommt, weil Beweise fehlen.“ Darauf hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann in seiner Ansprache zur Veranstaltung der CDU-Landtagsfraktion „Anonyme Beweissicherung bei Gewaltstraftaten“ heute im Niedersächsischen Landtag hingewiesen.

Nicht immer beruhe ein Freispruch in solchen Verfahren auf der tatsächlichen Unschuld des Beschuldigten. „Gerade Sexualdelikte, aber auch viele Fälle häuslicher Gewalt, geschehen nur zwischen Täter und Opfer. Auch wenn es dann objektive Spuren der Tat gibt, wie zum Beispiel Verletzungen oder DNA-Spuren beim Opfer, gelangen sie oft nicht als Beweismittel in das spätere Verfahren“, erläuterte Busemann. Denn die Opfer seien oftmals schwer traumatisiert. Sie seien dann nicht zu rationalem Handeln fähig. Oft zögen sie sich zurück, mieden den Kontakt mit anderen und erstatteten erst mit einem deutlichen zeitlichen Abstand zur Tat eine Strafanzeige. Die vorhandenen Spuren der Tat gingen so für das Verfahren aber unwiederbringlich verloren. „Den Lebenspartner oder Vater seiner Kinder anzuzeigen, ist gerade für Frauen ein Schritt von erheblicher Tragweite. Viele brauchen Zeit, um die richtige Entscheidung zu treffen“, machte Busemann deutlich.

„Im Sinne des Opferschutzes könnte die Möglichkeit, Beweise anonym und unabhängig von einer späteren Strafanzeige sichern zu lassen, einen Ausweg aus diesem Dilemma eröffnen. Diskutiert werden muss aber auch, ob so ein Ansatz, bei dem Polizei und Justiz in der konkreten Beweissicherung nicht beteiligt sind und sie von vornherein zunächst außen vor bleiben, mit den rechtlichen Erfordernissen eines Strafverfahrens in Einklang zu bringen ist“, umriss der Justizminister die aktuelle Debatte.

„Wir brauchen eine umfassende und intensive Debatte über den Opferschutz in Strafverfahren. Täter sollen nicht ungestraft davonkommen. Aber zugleich darf niemand verurteilt werden, dessen Schuld das Gericht nicht als erwiesen erkannt hat“, so Busemann abschließend.


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