Sitzung der Elternräte: "Was sind eigentlich Oberschulen?"


Die Stadt- und Kreiselternräte informierten über Oberschulen in der Erich-Kästner-Hauptschule. Symbolfoto: Anke Donner
Die Stadt- und Kreiselternräte informierten über Oberschulen in der Erich-Kästner-Hauptschule. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Die Vorstände des Stadt- und Kreiselternrates hatten am Dienstag, 30. August zu einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung in die Erich-Kästner-Schule eingeladen. Kathleen Frohse, Vorsitzende des Stadt- und Kreiselternrates, berichtet im Nachfolgenden darüber.



Thema: "Die Leistungsfähigkeit und auch die Grenzen der Haupt-, Real- und Oberschulen in Abgrenzung zur IGS". Als Referent konnte Hermann Büsing von der Landeschulbehörde Braunschweig gewonnen werden. Sachlich und ideologisch neutral stellte er die Schulform Oberschule vor und ging immer wieder auf die Unterschiede zu den im Landkreis Wolfenbüttel vorhandenen Schulformen ein. Während im Landkreis Wolfenbüttel die Diskussion um die Einführung weiterer IGS an den Standorten Schöppenstedt und Sickte entbrannt ist, wurde im Vortrag deutlich, dass mit der Schulform Oberschule gerade für kleinere Standorte eine sinnvolle Alternative geschaffen werden könnte. Oberschulen müssen mindestens 2-zügig sein, bei einer 3-Zügigkeit kann auch ein gymnasialer Zweig bis Klasse 10 eingerichtet werden. Eine Differenzierung ist ähnlich wie bei einer IGS möglich, an den meisten bestehenden Oberschulen werden in den Jahrgängen 5 und 6 die Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstufen gemeinsam unterrichtet, eine Differenzierung findet in den Hauptfächern aufsteigend ab Klasse 7 statt. Ob sich eine Schule für ein differenziertes oder nach Schulformen gegliedertes Modell entscheidet, wird gemeinsam mit Lehrern, Eltern und Schülern im Schulvorstand beschlossen. Ein deutlicher Unterschied zu den Gesamtschulen ist, dass es keine Berichtszeugnisse gibt, sondern dass Notenzeugnisse über die Versetzung entscheiden. Ob ein Schüler oder eine Schülerin in einem Grundkurs oder einem Erweiterungskurs beschult wird, entscheidet genau wie an einer IGS die Schule. Eltern haben auch hier kein Wahlrecht.

Die Stundentafel macht deutlich, dass an Oberschulen mehr Unterricht in den sogenannten Hauptfächern erteilt wird, was allerdings zu Lasten anderer Fächer geht, insbesondere im musisch-künstlerischen Bereich. Der Erlass für eine Oberschule sieht eine Profilbildung vor, die Bereiche Fremdsprachen, Technik, Wirtschaft sowie Soziales sind möglich. Hier ist wie bei Haupt- und Realschulen eine frühe Berufsorientierung möglich, 60 Tage sind im Laufe des Schullebens für Praktika und andere berufsorientierende Maßnahmen vorgesehen, an der Hauptschule sind es 80 Tage, an der Realschule 30 Tage, an der IGS 15 Tage. An einer Oberschule können alle Schulabschlüsse des Sekundarbereiches I erworben werden, mit dem Erweiterten Sekundarabschluss I kann auch jede gymnasiale Oberstufe besucht werden.



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