Überraschung: Diese Kinder sollen jetzt die Grundschule Halchter retten

Plötzlich stand eine ganz neue Variante bei der Zuordnung der Schulbezirke zur Abstimmung.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Viel wurde diskutiert in den vergangenen Monaten und Wochen, was eine Neuregelung der Schulbezirke angeht. Eltern von Grundschülern, die ab dem Jahr 2024 eingeschult werden, müssen sich jetzt auf Änderungen einstellen. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hat auf seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch Entscheidungen getroffen. Dabei kam es auch zu einer Überraschung, die bislang nicht groß in der Öffentlichkeit diskutiert wurde.



Grundsätzlich suchten Stadtverwaltung und Politik nach einer Lösung für zwei Probleme. Erstens, wie verhindert man ein Überlaufen der Kapazitäten an der Grundschule Am Geitelplatz und zweitens, wie rettet man die Einzügigkeit und damit einhergehend den Erhalt der Grundschule Halchter. Nach einer kontroversen Debatte traf man nun mehrere mehrheitliche Entscheidungen.

Eltern bleibt ein indirektes Wahlrecht


So werden neu einzuschulende Kinder, die in der Okertalsiedlung sowie dem Neubaugebiet westlich der Neindorfer Straße wohnen, ab dem Jahr 2024 dem Schulbezirk der Grundschule Halchter, statt wie bisher der Wilhelm Busch Grundschule an der Cranachstraße, zugeordnet. Das soll insgesamt 53 Schulkinder betreffen. Da der Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, hätten die Kinder auch dorthin Anspruch auf eine Schülerbeförderung. Doch es gibt eine Wahlmöglichkeit. Da es einen gesetzlich verankerten Anspruch auf den Besuch einer Ganztagsschule gibt, können sich Eltern auch weiterhin dafür entscheiden, dass ihre Kinder unverändert in der Wilhelm Busch Grundschule eingeschult werden. "Eine Kompromisslösung, die nur Gewinner hervorbringt", sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Marc Angerstein, der diesen Vorschlag als Antrag für seine Partei eingebracht hatte. Eltern könnten so wählen, ob sie ihre Kinder lieber an ein großes Schulzentrum oder lieber in eine kleine Dorfschule schicken möchten.

Westlich der Neindorfer Straße wohnende Grundschüler, die ab dem Jahr 2024 eingeschult werden, zählen dann zum Grundschulbezirk Halchter. Ihnen steht aber ein indirektes Wahlrecht zu.
Westlich der Neindorfer Straße wohnende Grundschüler, die ab dem Jahr 2024 eingeschult werden, zählen dann zum Grundschulbezirk Halchter. Ihnen steht aber ein indirektes Wahlrecht zu. Foto: Google Maps; Google Kartendaten 2023 Geo-Basis-DE/BKG (C2009); Markierungen durch regionalHeute.de


Die Entscheidung für diesen Weg fiel deutlich knapp aus und wurde mit insgesamt 20 Stimmen von CDU, Grünen, AfD, Linke und Die Partei gegen insgesamt 18 Stimmen von SPD, der Gruppe BuW/FDP und Bürgermeister Ivica Lukanic durchgebracht. Mit dieser Lösung ist ein anderer Vorschlag der Verwaltung obsolet geworden. Dieser sah vor, dass künftige Grundschüler aus Leinde die Schule in Halchter, statt wie bisher in Fümmelse besuchen sollten. Der Leinder Ortsbürgermeister hatte bereits im Vorfeld mehrfach dagegen protestiert und auch in der Ratssitzung auch nochmal dagegen argumentiert. Seinen Aussagen nach gebe es im betreffenden Schuljahr gerade einmal fünf einzuschulende Kinder, von denen aufgrund Wahlmöglichkeiten keines die Halchteraner Grundschule besuchen würde.

Wirklich eine neue Idee?


Für die SPD waren zu viele Fragen ungeklärt, wie Dr. Anne-Christine Baller für ihre Fraktion erklärte. "Was ist, wenn Halchter plötzlich zu klein wird? Was, wenn in der Wilhelm Busch Grundschule keine Plätze mehr zur Verfügung sind, damit die Eltern wählen können?", waren zwei davon. Sie bemängelte die Kurzfristigkeit des CDU-Antrages, der nach eineinhalb Jahren Diskussion auf den letzten Metern plötzlich neue Ideen bringe. "Wir hätten dies intensiv prüfen können", sagte Baller. Dem entgegnete Angerstein, dass es diese Option in den Vorlagen der Verwaltung sehr wohl fachlich bewertet gegeben habe. "Wenn Sie mir jetzt sagen wollen, Sie waren damit nicht befasst, dann heißt das eigentlich nur, dass Sie die eineinhalb Jahre nicht gelesen haben", warf er Baller vor und ergänzte: "Ganz ehrlich, Sie können doch nicht sagen, wir hören das heute hier zum ersten Mal und konnten uns damit nicht befassen!"

Dr. Alexandra Tomerius, Gruppensprecherin BuW/FDP, begründete die Ablehnung ebenfalls mit zu vielen Unbekannten. Ihrer Meinung nach sei die Schaffung von Klassen mit gemischten Jahrgangsstufen auch "kein Weltuntergang", wenn es dazu in Halchter käme. Ihr FDP-Kollege Rudolf Ordon merkte ergänzend an, dass die Änderungen von Schulgrenzen "Alltagsgeschäft" sei und man damit immer wieder auf Veränderungen reagieren müsse.

Statt zur Grundschule am Geitelplatz sollen die zukünftigen Erst- bis Viertklässler zur hier nicht mehr im Bild befindlichen Wilhelm Busch Grundschule an der Cranachstraße gehen.
Statt zur Grundschule am Geitelplatz sollen die zukünftigen Erst- bis Viertklässler zur hier nicht mehr im Bild befindlichen Wilhelm Busch Grundschule an der Cranachstraße gehen. Foto: Stadt Wolfenbüttel; Pfeil Markierungen durch regionalHeute.de


Aber auch für das Problem der Grundschule Am Geitelplatz, die in den kommenden Jahren auf räumliche Kapazitätsgrenzen stößt, gibt es nun eine Lösung. Kinder, die ab dem Jahr 2024 eingeschult werden und im Bereich zwischen der Ahlumer Straße und der Leipziger Straße/B79 wohnen, besuchen dann die Wilhelm Busch Grundschule an der Cranachstraße. Darauf hat sich der Rat der Stadt Wolfenbüttel mehrheitlich geeinigt.

Lediglich die CDU sowie eine Abgeordnete der Gruppe BuW/FDP stimmte dagegen. Die CDU hatte sich gewünscht, dass stattdessen das Baugebiet Södweg dem Schulbezirk der Wilhelm Busch Grundschule zugeordnet worden wäre. Kinder, die dort wohnen, hätten aufgrund der Entfernung Anspruch auf eine Schülerbeförderung gehabt. Dies ist bei dem jetzt in den Schulbezirk aufgenommenen Bereich nicht der Fall, sodass die Erst- bis Viertklässler dann im schlimmsten Fall einen bis zu zwei kilometerlangen Fußweg bestreiten müssen. Kerstin Glier kritisierte das für die CDU-Fraktion und mahnte zudem einen unsicheren Fußweg durch das Überqueren der B79 an.


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