Ehe-Drama: Polizei verhindert Genickbruch in letzter Sekunde

von Janosch Lübke


Der Mann soll versucht haben, seiner Frau das Genick zu brechen. Symbolfoto: Nick Wenkel
Der Mann soll versucht haben, seiner Frau das Genick zu brechen. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: Archiv

Wolfsburg. Ein 63-jähriger Vorsfelder soll, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig berichtet, versucht haben seiner Ehefrau das Genick zu brechen. Die Frau hatte zuvor die Polizei gerufen, weil der Mann dabei war, die Wohnung zu verwüsten. Die eintreffenden Beamten verhinderten womöglich in letzter Sekunde einen Totschlag.


Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, bestätigt gegenüber regionalHeute.de, dass gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlagsmit gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Wolfsburg erhoben wurde. "Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, er habe am späten Abend des 29. Juni 2018 nach dem Genuss von drei Flaschen Rotwein mit seinem Auto weiteren Alkohol kaufen wollen. Seine Ehefrau hatte jedoch den Autoschlüssel versteckt, weil sie angesichts des bisherigen Alkoholkonsums nicht wollte, dass der Angeschuldigte mit dem Auto fährt", berichtet Wolters.

Eine beherzte Aktion der Ehefrau, allerdings ganz zum Ärger ihres Gatten. Als der Angeschuldigte die Autoschlüssel nämlich nicht fand, habeer im wütenden Zustand zunächst begonnen, die Wohnungseinrichtung zu verwüsten. Die Ehefrau, die bereits mehrere solcher Wutausbrüche mit Gewalt gegen die Einrichtungsgegenstände erlebt habe, ging daraufhin ins Schlafzimmer und habevon dort um 22:53 Uhr die Polizei gerufen. „Als der Angeschuldigte dies bemerkte, zog er sie an den Haaren aus dem Schlafzimmer in den Flur, brachte sie dort zu Boden und versetzte ihr wahllos mit großer Wucht Faustschläge und Tritte gegen den Kopf und in die Rippengegend. Schließlich legte er ihr von hinten den Arm um den Hals, würgte sie und versuchte ihr das Genick zu brechen", erklärt Pressesprecherden vermuteten Tathergang.

Polizei vor der Tür – Mann lässt ab


Nur die gerufenen Polizeibeamten, die an der Wohnungstür klingelten, hätten den Mann gerade noch rechtzeitig von seinem Tötungsvorhaben abgehalten. Die Ehefrau des angeklagten Mannes erlitt lebensgefährliche Verletzungen. "Neben Brüchen der Nase, der Kieferhöhle, des Unterkiefers und der Augenhöhlenböden sowie Rippenbrüchen beidseitig, kam es zu Blutungen unter der harten Hirnhaut und der Spinnengewebshaut sowie zu Hautunterblutungen an diversen Stellen, unter anderem im Halsbereich", führt Wolters an.

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