Geringe Beute - hohe Strafen? Mehrere Fälle von Räuberischem Diebstahl

In gleich drei Fällen versuchten Ladendiebe am Wochenende durch Anwendung von Gewalt mit ihrer Beute zu entkommen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfsburg. Die Polizei verzeichnete über das Wochenende gleich drei Fälle von räuberischem Diebstahl. Der Wert der Beute war jeweils gering bis minimal. Die Polizei weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass es sich trotzdem um einen Verbrechenstatbestand handelt.



Am Freitagnachmittag, 14.13 Uhr, entwendete ein 21 Jahre alter Wolfsburger diverse Artikel in einem Supermarkt in der Allerstraße. Als er mit seinem Diebesgut den Kassenbereich passieren wollte, wurde er von einem Angestellten angehalten und mit dem Vorwurf des Diebstahls konfrontiert. Daraufhin versuchte sich der 21-Jährige aus dem Griff des Angestellten zu befreien. In der Folge kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung und es gelang schließlich dem Angestellten mit Unterstützung eines Mitarbeiters den 21-jährigen so lange festzuhalten, bis die Polizei eintraf. Der Wert der entwendeten Gegenstände belief sich auf rund 5 Euro.

Kunde stellt sich in den Weg


Am Samstagmorgen gegen 7.05 Uhr entwendete ein 41 Jahre alter Kunde in einem Lebensmittelgeschäft im Bereich des Nordkopfes in der Porschestraße mehrere Flaschen Alkoholika. Als er den Kassenbereich ohne die Waren bezahlt zu haben passiert hatte, wurde er vom Personal aufgefordert stehen zu bleiben. Ein weiterer Kunde erkannte die Situation und stellte sich dem Dieb in den Weg. Der 41-Jährige versuchte durch Schläge das Festhalten seiner Person zu verhindern. Dem Kunden gelang es jedoch den Ladendieb bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Die gestohlene Ware hatte hier einen Wert von rund 50 Euro.

Gegen 7.30 Uhr geschah der dritte Fall eines räuberischen Diebstahls in einem Supermarkt am Hansaplatz. Auch hier betrug der Wert der Ware gerade einmal 4,30 Euro. Ein 28 Jahre alter Wolfsburger ließ mehrere Gegenstände in einem mitgeführten Rucksack verschwinden und wollte auch hier das Geschäft verlassen, ohne die Ware ordnungsgemäß zu bezahlen. Er wurde von einer Mitarbeiterin des Marktes angesprochen und auf sein Verhalten aufmerksam gemacht. Der 28-Jährige reagierte lautstark und aggressiv, schrie die Verkäuferin an, stieß sie zur Seite und flüchtete mit seinem Diebesgut aus dem Laden. Die sofort alarmierte Polizei konnte den Flüchtigen kurze Zeit später an seiner Wohnadresse antreffen und leitete ein entsprechendes Verfahren gegen den 28-Jährigen ein.

Eine Frage der Gewalt


Bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um einen Verbrechenstatbestand, der laut Paragraph 252 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird, betont die Polizei. Entscheidend ist hier unter anderem, dass der Täter Gewalt gegen eine Person ausübt, um sich den Besitz der Beute zu sichern.


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