Wolfsburg. Die Polizei in Wolfsburg führte im Rahmen der Roadpol-Wochen am Donnerstag zwischen 14 und 19.30 Uhr an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durch. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, waren einige Fahrer erheblich zu schnell unterwegs.
Auf der Bundesstraße 188, in Höhe der sogenannten Bananenbrücke fuhren zwischen 14 und 15.30 Uhr insgesamt 100 Fahrzeug durch die Geschwindigkeitsmessung. Bei erlaubten 70 km/h waren letztendlich zehn Fahrer zu schnell unterwegs. Spitzenreiter war hier ein 64 Jahre alter Autofahrer aus dem Landkreis Gifhorn, der mit seinem VW Touareg mit 109 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaft gemessen wurde. Letztendlich bleiben nach Abzug der Toleranzgrenze 35 km/h überhöhte Geschwindigkeit vorwerfbar, was für den 64-Jährigen bedeutet, dass er sich auf 120 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei einstellen muss.
Innerorts über 60 km/h zu schnell
Etwas anders war es auf der Heinrich-Nordhoff-Straße, wo die Polizei in Höhe der Unterführung in Fahrtrichtung Fallersleben zwischen 18 und 19.30 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung durchführte. Insgesamt registrierten die Beamten hier in 90 Minuten 70 Fahrzeuge. Hiervon waren sieben zu schnell unterwegs. Traurige Spitzenreiterin war hier ein 18 Jahre alte Fahranfängerin aus dem Landkreis Gifhorn, die gegen 19 Uhr mit ihrem Audi A4 mit stattlichen 116 km/h bei erlaubten 50 km/h unterwegs war. Nach Abzug der Toleranz bleiben hier vorwerfbare 112 Km/h. Das bedeutet bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 62 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ein Bußgeld von 480 Euro, zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sowie drei Monate Fahrverbot. Ferner muss sich die junge Fahrerin auf ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre einstellen.
Polizeisprecher Thomas Figge: "Überhöhte Geschwindigkeit gehört weiterhin mit zu den häufigsten Unfallursachen. Es ist fraglich, ob man zu dieser Jahreszeit (einbrechende Dunkelheit) bei einer derart hohen Geschwindigkeit einen querenden Fußgänger noch wahrgenommen hätte oder bei einem auftretenden Hindernis noch hätte rechtzeitig ausweichen oder bremsen können."
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