2 406 000 Euro Städtebauförderung für zwei Projekte in Braunschweig


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Braunschweig. Pünktlich zum ersten bundesweiten Tag des Städtebaus steht das niedersächsische Städtebauförderungsprogramm 2015 (BraunschweigHeute.de berichtete).

„In Braunschweig wird in meinem Wahlkreis die Weststadt mit 558 000 € gefördert. Davon kommen 186 000 € von der Stadt und 372 000 € vom Land, in denen eine Bundesfinanzhilfe in Höhe von 186 000 € enthalten ist“, erklärt Landtagsvizepräsident Klaus-Peter Bachmann. Über das zweite geförderte Projekt in seinem Wahlkreis für das Westliche Ringgebiet, freut sich der Landtagsabgeordnete Christoph Bratmann: Mit insgesamt 1 848 000 €, von denen 567 000 € von der Stadt kommen, das übrige vom Land (1 133 000 €, darin enthalten ein Anteil vom Bund von 566 500 €) und einige Einnahmen.

Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 95,6 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln in Niedersachsen neu für das Städtebauförderungsprogramm 2015 zur Verfügung. Zusammen mit dem Eigenanteil der Gemeinden (rund 44,8 Millionen Euro) und den zweckgebundenen Einnahmen (rund 12,8 Millionen Euro) steht damit ein Investitionsvolumen von rund 153 Millionen Euro für Projekte in niedersächsischen Städten und Gemeinden zur Verfügung.

„Damit hat Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt eine Förderung auf Rekordniveau durchgesetzt“, betonen die beider Braunschweiger Abgeordneten. Erstmals werden dieses Jahr dank des Einsatzes der Länder beim Bund zwölf besonders finanzschwache Kommunen entlastet. Der kommunale Eigenanteil an der Finanzierung wird von einem Drittel auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten reduziert.

Grundlage ist eine Ermächtigung von Seiten des Bundes, die es den Ländern erlaubt, bis zu 12,5 Prozent der Städtebaufördermittel zu nutzen, um den Eigenanteil der Kommunen in der Haushaltssicherung auf bis zu 20 Prozent zu reduzieren. „Das wäre ohne die Intervention der Länder beim Bund nicht möglich gewesen“, so Bachmann. „Niedersachsen hat die Ermächtigung bereits im ersten Jahr so weit wie möglich ausgeschöpft – zum Wohle der Kommunen.“