Braunschweig/Wolfsburg. Nachdem vergangene Nacht beim Oberlandesgericht Braunschweig die bereits zuvor angekündigte Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Volkswagen AG eingegangen ist, ist am gestrigen Nachmittag noch eine zweite Musterfeststellungsklage eingereicht worden.
Es handelt sich um eine Klage des Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Volkswagen Bank GmbH, berichtet das Oberlandesgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung. Inhaltlich gehe es unter anderem um Verbraucherdarlehensverträge. Weitere Einzelheiten werden mit Rücksicht auf das beklagte Unternehmen, dem die Klage nun zugestellt wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt gegeben.
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