22 Strafverfahren nach Nazi-Kundgebungen eingeleitet

29 Versammlungen hielten Parteien wie die NPD und Die Rechte in Braunschweig ab. Laut der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Landtag wurden dabei etliche Strafverfahren eingeleitet.

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Braunschweig. Die Partei "Die Rechte" hat laut Bündnis gegen Rechts für den kommenden Samstag eine Kundgebung in Braunschweig angemeldet. Unter dem Motto "Pandemiewahnsinn und Behördenwillkür entgegentreten" soll auf dem Bahnhofsvorplatz demonstriert werden. Nicht die erste Kundgebung, die neonazistische Parteien abhalten. Im vergangenen Jahr gab es 29 solcher Demos in Braunschweig.


Das geht aus einer kleinen Anfrage der Grünen im Niedersächsischen Landtag hervor. Die Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Susanne Menge und Christian Meyer wollten wissen, wie viele Versammlungen die Partei „Die Rechte“ oder andere als rechtsextrem eingeordnete Organisationen seit März 2020 in Braunschweig angemeldet und abgehalten haben. Außerdem wollten die Grünen wissen, zu wie vielen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten es im Zuge der Kundgebungen gekommen ist.

Seit März des vergangenen wurden 37 versammlungsrechtliche Aktionen angemeldet, von denen vier untersagt sowie vier
abgesagt wurden, berichtet das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Die letzte Kundgebung fand am 23. Januar dieses Jahres statt. Hier fanden sich an verschiedenen Versammlungsorten etwa 40 Demonstranten ein. Wie das Niedersächsische Innenministerium mitteilte, wurden an diesem Tag im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen der Partei "Die Rechte", der Partei nahestehenden Anzeigenden sowie den angezeigten Gegenprotesten sieben Strafverfahren und drei Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Polizeiinspektion Braunschweig eingeleitet. Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten kam es auf dem Bahnhofsvorplatz zu einem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Darüber hinaus habe es auf dem Weg zu den Versammlungsörtlichkeiten zwei Verstößen gegen die Coronaverordnung gegeben.

22 Straftaten bei 29 Demos


Zu Straftaten kam es am Willy-Brandt-Platz (Beleidigung). Auf dem John-F.-Kennedy-Platz, dem Willy-Brandt-Platz, dem Berliner Platz und dem Bahnhofsvorplatz kam es zu tätlichen Angriffen, beziehungsweise Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bei der Kundgebung auf dem Burgplatz wurde zudem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein Strafverfahren eingeleitet.

Seit März 2020 wurden in Braunschweig durch die Partei „Die Rechte“ oder anderen, als rechtsextrem eingeordnete Organisationen wie der NPD, 37 Versammlungen angemeldet. Acht Versammlungen wurden verboten oder abgesagt. Aus den übrigen, 29 stattgefunden Kundgebungen gingen laut Ministerium acht Ordnungswidrigkeiten und 22 Straftaten hervor. Darunter das ordnungswidrige Benutzen von Wappen und Dienstflaggen, Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.


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